Sollen Hausarztpraxen Medikamente verkaufen dürfen? -das sagt der Regierungsrat dazu
In einer Motion verlangen Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri (Sprecher), Dr. Severin Lüscher, Grüne, Schöftland, Dr. Thomas Ernst, FDP, Magden, Dr. Lucia Engeli, SP, Unterentfelden, Martin Bossert, EDU, Rothrist, Stefan Giezendanner, SVP, Baden, Franziska Stenico-Goldschmid, Mitte, Beinwil (Freiamt), die Selbstdispensation in der Grundversorgung zur Sicherung der ärztlichen Versorgung. Das heisst, dass Ärzte Medikamente selbst abgeben bzw. verkaufen dürfen sollen.
Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab:
Die Frage, ob und in welchem Umfang die ärztliche Arzneimittelabgabe (Selbstdispensation) gestattet sein soll, ist in der Schweiz seit langem politisch umstritten. Die Regelung der Arzneimittelabgabe liegt heute gemäss dem Bundesgerichtsurteil vom 23. September 2011 (BGE 2C_53/2009) bei den Kantonen und wird jeweils durch die kantonale Gesetzgebung geregelt. Während sie in den Westschweizer Kantonen, dem Tessin und den Kantonen Basel-Stadt sowie Aargau nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, ist sie in vielen Deutschschweizer Kantonen weit verbreitet. Die Kantone Bern
und Graubünden kennen eine Mischform. Im Ausland kommt die Selbstdispensation kaum vor. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) lehnen sie ab und haben auch die Schweiz bereits darauf hingewiesen, dass dies ein Missstand sei, der gegen die kostenwirksame Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln spreche.
Selbstdispensationsverbot gilt im Aargau seit über 100 Jahren
Das Selbstdispensationsverbot besteht im Kanton Aargau seit mehr als 100 Jahren. Bereits im altem Gesundheitsgesetz (GesG) vom 28. November 1919 war das Verbot der Abgabe von Arzneimitteln durch die Ärzteschaft (Selbstdispensationsverbot) verankert. Auch das derzeitige GesG vom 20. Januar 2009 (SAR 301.100) hält an diesem Verbot grundsätzlich fest.
Die Idee der Aufhebung des Selbstdispensationsverbots ist jedoch auch im Kanton Aargau nicht neu.
Initiative "Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe" war chancenlos
Bereits im Jahr 2009 wurde diese Thematik im Zusammenhang mit der Revision des GesG auf Ersuchen des Aargauischen Ärzteverbandes und der Hausarztorganisation Argomed Ärzte AG behandelt, einschlägige Prüfungsaufträge danach allerdings im Rahmen der ersten Beratung des Geschäfts betreffend Botschaft zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) im Grossen Rat abgelehnt. Ebenso chancenlos war die Volksinitiative "Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe" des Jahres 2011. Die Aargauer Stimmbevölkerung hat sich am 22. September 2013 mit einem Anteil von 60 % deutlich gegen die ärztliche Arzneimittelabgabe und somit für das Selbstdispensationsverbot ausgesprochen. Schliesslich wurde anlässlich der Sitzung des Grossen Rats vom 9. November 2021 die Motion Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri (Sprecher) (…), vom 15. Juni 2021 betreffend Aufhebung Selbstdispensationsverbot für Ärztinnen und Ärzte zurückgezogen, nachdem der Regierungsrat die Motion abgelehnt hatte.
Selbstdispensation, wenn Apotheke nicht in 1 Stunde mit öV erreichbar
Vereinzelt ist die Selbstdispensation im Kanton Aargau bereits heute erlaubt, wenn keine Apotheke innert einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann. Zurzeit verfügen im Kanton Aargau 18 Ärztinnen und Ärzte über eine Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke. Das im Aargau mit Ausnahmen geltende Selbstdispensationsverbot hat zum Zweck, die gute Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dies sei möglich, schreibt die Regierung "auch dank einem
ausreichend dichten Netz von öffentlichen Apotheken". Es gibt knapp 130 öffentliche Apotheken im Kanton als erste Anlaufstellen mit langen Öffnungszeiten, die auch am Samstag und teilweise sogar am Sonntag geöffnet sind. Im ganzen Kanton sind dank dem Notfalldienst jeweils mehrere Apotheken während 24 Stunden erreichbar.
Ambulante medizinische Grundversorgung fördern ja
Wie in der vom Grossen Rat am 11. Juni 2024 beschlossenen gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 vorgesehen, soll die ambulante Versorgung mit Anreizen und interdisziplinären sowie interprofessionellen Versorgungsstrukturen weiter gefördert werden. Der Regierungsrat teilt dementsprechend das Anliegen der Motion, Anreize zu schaffen, welche die Ansiedelung und Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten fördern. Hausärztliche Tätigkeiten sollen auch in Zukunft in der Regel von Hausärztinnen und Hausärzten erbracht werden. Er erachtet jedoch aus folgenden Gründen die Erlaubnis zur Selbstdispensation für alle ärztlichen Grundversorger nicht als geeignetes Mittel, um dies zu erreichen:
Würde Selbstdispensation mehr Arztniederlassungen bewirken?
Für den Regierungsrat ist nicht gesichert, dass die Erlaubnis zur Selbstdispensation im Kanton Aargau einen wesentlichen Beitrag dazu leisten würde, dass sich mehr Hausärztinnen und Hausärzte im Kanton niederlassen. Möglicherweise gelingt es in Einzelfällen – insbesondere in Gemeinden nahe
Kantonen mit Selbstdispensation – einfacher, Hausärztinnen und Hausärzte zu finden. Auch in Kantonen mit erlaubter Selbstdispensation mangelt es jedoch an Ärztinnen und Ärzten in der Grundversorgung.
In Obwalden ist Selbstdispensation erlaubt, aber...
Noch weniger Hausärztinnen und Hausärzte als im Kanton Aargau gibt es im Kanton Obwalden, obwohl dort die Selbstdispensation erlaubt ist. Und die meisten Hausärztinnen und Hausärzte stehen in den Kantonen Genf und Basel-Stadt zur Verfügung, wo die Selbstdispensation ebenfalls verboten ist. Auch in den Regionen im Kanton Aargau mit erlaubter Selbstdispensation gibt es nur wenige Ärztinnen und Ärzte und es besteht die Gefahr, dass bei erlaubter Selbstdispensation im
ganzen Kanton diese Ärztinnen und Ärzte in andere, zentralere Gebiete abwandern würden, weil sie dort den finanziellen Anreiz der Selbstdispensation ebenfalls hätten.
Des Weiteren setze das Führen einer ärztlichen Privatapotheke ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem und den korrekten Umgang mit Arzneimitteln voraus, schreibt die Regierung weiter. Die heilmittelrechtlichen Vorgaben zum Bestellen, Lagern und Abgeben von Arzneimitteln müssen eingehalten werden und die Lagerräumlichkeiten, inklusive Kühlschränken, für die Arzneimittellagerung geeignet sein. Damit einher gehen auch administrative Tätigkeiten. Die Arzneimittel werden nicht nur abgegeben, sondern die Patientinnen und Patienten müssen auch ausreichend über die Anwendung wie auch mögliche ebenwirkungen instruiert werden. Die korrekte Führung einer Privatapotheke benötigt folglich ausreichende personelle und zeitliche Ressourcen, und es stellt sich die Frage, ob aufgrund der Aufgaben zur Führung der Privatapotheke bei den bereits stark ausgelasteten Hausärztinnen und Hausärzten dann noch weniger Zeit zur Betreuung von Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen würde.
Der Kantonsapotheker Dienst überprüft die korrekte Arzneimittellagerung und Arzneimittelabgabe auch in Privatapotheken regelmässig und hat in den letzten Jahren bei Inspektionen von Privatapotheken diverse Mängel bei der Umsetzung der Vorgaben und fehlendes Fachwissen bei Ärztinnen und Ärzten sowie dem Fachpersonal festgestellt. Der Kanton Aargau verfügt ergänzend zu den ärztlichen Grundversorgern über ein gutes Netz an öffentlichen Apotheken, die einen wesentlichen Teil zur ambulanten medizinischen Grundversorgung
beitragen. Nebst der Versorgung der Aargauer Bevölkerung mit ärztlich verschriebenen Arzneimitteln gewährleisten sie den Zugang zu einer sicheren Eigenbehandlung (Selbstmedikation) mit Arzneimitteln sowie eine Reihe wichtiger Dienstleistungen zur Unterstützung einer gesunden Lebensweise und der Prävention. Die Apothekerinnen und Apotheker verfügen auch über das notwendige Fachwissen, um Arzneimittel selbst herzustellen. Aufgrund von Lieferengpässen ist dieses Fachwissen in den letzten Jahren wieder vermehrt gefragt. So haben die Apotheken beispielsweise im Jahr 2023
mit Eigenherstellungen das Fehlen des Kindersirups mit Ibuprofen zur Behandlung von Schmerzen und Fieber ausgeglichen.
Wäre der Preis eine tiefere Apothekendichte besonders in der Peripherie?
Die Einführung der Selbstdispensation würde die gute Versorgung durch öffentliche Apotheken besonders in der Peripherie gefährden, wo heute schon öfter Hausärztinnen und Hausärzte fehlen und auch weniger Apotheken bestehen. In den Kantonen Basel-Land, Luzern und Solothurn zusammen gibt es weniger öffentliche Apotheken als im Kanton Aargau heute. Zudem bieten die Apotheken in Kantonen mit Selbstdispensation in der Regel höchstens einen eingeschränkten Notfalldienst an.
Regierung: am Ende würden auch die Apotheken fehlen
In gewissen Kantonen besteht nachts kein Notfalldienst durch öffentliche Apotheken. Am Ende würden nicht nur die Hausärztinnen und Hausärzte fehlen, sondern auch die Apotheken. Das erschwere der Bevölkerung den einfachen Zugang zu einer kostengünstigen medizinischen Grundversorgung, zur Selbstmedikation und zu zahlreichen Präventionsdienstleistungen. Ein weiterer, wichtiger Aspekt sei die Patientensicherheit. Mit dem Vier-Augen-Prinzip (Ärztin/Arzt und Apothekerin/Apotheker) werden verschiedene Faktoren wie Dosierung und Verträglichkeit doppelt kontrolliert, wodurch Medikationsfehler vermieden werden können. Auch bestehe kein finanzieller Anreiz für die Ärztin oder den Arzt, ein teureres Arzneimittel oder überhaupt ein Arzneimittel abzugeben. Die Patientin oder der Patient bekomme die richtigen und notwendigen Arzneimittel zur Behandlung der Krankheit.
Auch wenn nicht alle der in den letzten Jahren durchgeführten Studien zur Selbstdispensation und Gesundheitskosten aufgezeigt haben, dass die Selbstdispensation zu Mehrkosten führt, dürften vor allem monetäre Gründe bestehen, weshalb sich die Ärzteschaft die Selbstdispensation wünscht, hewisast es in der Antwort weiter.
"Wer verkauft, verschreibt nicht"
Die Erlaubnis der Selbstdispensation für alle Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung würde in erster Linie das Einkommen der betroffenen Ärztinnen und Ärzte verbessern. Ob es dadurch tatsächlich mehr Hausärztinnen und Hausärzte im Kanton Aargau gäbe, sei fraglich, insbesondere in der Peripherie, schreibt die Regierung. Demgegenüber bestehe die Gefahr, dass die heute gute Versorgung der Aargauer Bevölkerung durch öffentliche Apotheken verloren ginge. Der Grundsatz , also die Trennung von Diagnose und Verschreibung von der Wahl und Beratung des Arzneimittels, sowie das Vier-Augen-Prinzip seien sinnvoll, dienen dem Patientenwohl und setzen keine falschen Anreize. Daran will der Regierungsrat weiter festhalten.