So will die Aargauer Regierung bei guter Finanzlage Steuerrückvergütungen gewähren

Finanzdirketor Markus Dieth nutzte heute Donnerstagmorgen die Vorstellung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) in Aarau, um gleichzeitig die soeben verabschiedete Botschaft der Regierung für Steuerrückvergütungen vorzustellen. Als nächstes ist hier der Grosse Rat am Zug.

Mit dem neuen Instrument der Steuerrückvergütung schafft der Regierungsrat die rechtliche Grundlage, um künftige Überschüsse gezielt an die Steuerzahlenden des Kantons Aargau zuückzuführen, so Dieth vor den Medien. Die Vorlage erfülle einen vom Parlament überwiesenen Vorstoss und habe bei der Anhörung mehrheitlich Zustimmung gefunden.

Nettovermögen 600 Mio., Ausgleichsreserve 1,1 Mia.

Der Kanton Aargau verfügt über eine robuste Finanzlage: Das Nettovermögen beträgt rund 600 Millionen Franken, die Ausgleichsreserve liegt bei rund 1,1 Milliarden Franken. Frühere Fehlbeträge konnten vollständig abgebaut werden und die finanzpolitische Ausgangslage ist gut. Dank des hohen Bestands der Ausgleichsreserve ist das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht gesichert, so Dieth. Eine weitere Aufstockung der Ausgleichsreserve erscheint weder notwendig noch generationengerecht.

Aufgrund dieser guten Ausgangslage will die Regierung die Bevölkerung steuerlich entlasten. Im Budget 2026 (Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029) ist bereits eine Senkung des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte vorgesehen (vgl. vorherigen Artikel). Forderungen nach weitergehenden Entlastungen würden hingegen "zu einem erneuten Schuldenaufbau führen und den künftigen Handlungsspielraum des Kantons für strategische Vorhaben und Investitionen stark beeinträchtigen", befürchtet die Regierung.

Aargauer Regierung will Kantonssteuern von 108 um 5 auf 103 Prozentpunkte senken
Der Kanton Aargau verfügt derzeit über eine solide Finanzlage. Deshalb beantragt der Regierungsrat im Budget 2026 eine Senkung des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte. Dies sagte Finanzdirektor Markus Dieth heute morgen in Aarau an einer Medienorientierung zum Aufgaben- und Finanzplan 2026 - 2029. Gleichzeitig stehe der Kanton vor grossen finanziellen Herausforderungen

Gezielte Rückvergütung ohne strukturelle Risiken

Vor diesem Hintergrund will der Regierungsrat das neue Instrument der Steuerrückvergütung schaffen. Damit soll bei zukünftigen Überschüssen in der Jahresrechnung und bei guter Finanzlage eine einmalige Steuerrückvergütung als ein wirksames und zielführendes Instrument zum Tragen kommen. Im Sinne einer verlässlichen und verantwortungsvollen Finanzpolitik kommt diese Rückvergütung erst dann zur Anwendung, wenn keine Schulden bestehen und für schwierigere Zeiten genügend Reserven vorhanden sind.

Finanzdirektor Dieth: "Im Unterschied zu dauerhaften Steuerfusssenkungen, die den finanzpolitischen Spielraum langfristig einschränken und schwer rückgängig zu machen sind, hat die Steuerrückvergütung keine Auswirkungen auf unsichere Budget- und Finanzplanjahre." Oder anders gesagt: "Wir geben etwas zurück, was wir schon haben", so Dieth.

Dieth: Steuerrückvergütung und Steuerfuss-Senkung ergänzen sich

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Steuerrückvergütung werden klar definiert. So müssen allfällige alte Fehlbeträge abgetragen sein, es darf keine Nettoverschuldung bestehen, und die Ausgleichsreserve muss über einen angemessenen Bestand von gut 800 Millionen Franken verfügen, um allfällige Defizite decken zu können. Der Regierungsrat hält fest, dass die Steuerrückvergütung mit einer Senkung des Steuerfusses kompatibel ist und diese – bei entsprechender Finanzlage – gezielt ergänzen kann. Nochmals Markus Dieth: "Eine einmalige Rückvergütung aus realisierten Überschüssen ist deutlich nachhaltiger als überhöhte Steuersenkungen, die den Finanzhaushalt in Schieflage bringen können. Sie erlaubt dem Kanton, flexibel auf gute Rechnungsabschlüsse zu reagieren, ohne finanzielle Risiken für unseren Staatshaushalt in den kommenden Jahren einzugehen."

So soll es funktionieren

Die Rückvergütung soll in Prozentpunkten des Steuerfusses gewährt und auf die provisorische Steuerrechnung des übernächsten Jahres angewendet werden. Dies stellt sicher, dass die Rückerstattung sowohl effizient als auch rechtssicher abläuft. Der administrative Aufwand für die kantonale Steuerbehörde ist vernachlässigbar. Für die Gemeinden entsteht keinerlei Mehraufwand. Die Einführung des neuen Instruments ist für den 1. März 2027 geplant, womit eine Steuerrückvergütung im Fall eines Überschusses erstmals bei der Beratung der Jahresrechnung 2026 vom Grossen Rat beschlossen werden könnte.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 25.223(öffnet in einem neuen Fenster)