So will der Regierungsrat den innerkantonalen Finanzausgleich verbessern

So will der Regierungsrat den innerkantonalen Finanzausgleich verbessern
Im Bild Aarau. Die Stadt zahlt kräftig in den Finanzausgleich ein. Foto: MKU

Der erste Wirkungsbericht, seit der neue Finanzausgleich im Jahr 2018 in Kraft getreten ist, zeigt laut einer Mitteilung des Regierunbgsrats: Der Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden geniesst eine hohe Akzeptanz und erfüllt seine Ziele weitgehend. Optimierungsbedarf bestehe aber beim Soziallastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich. Der Grosse Rat beauftragte den Regierungsrat, entsprechende Anpassungen zu prüfen. Nun liegt die Botschaft zu den Änderungen des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (FiAG) für die erste Beratung vor.

Kanton will Soziallastenausgleich abschwächen

Der Soziallastenausgleich soll abgeschwächt werden, indem der Grundbetrag für die Ermittlung der Ausgleichszahlungen reduziert wird. Die Berechnung des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs soll künftig auf dem Indikator Strassenlänge pro Kopf beruhen. Dieser hängt besser mit den Kostendifferenzen zwischen den Gemeinden zusammen, der Empfängerkreis wird grösser. "Ausreisser" nach oben werden vermieden, das heisst, die maximale Mehrbelastung einer einzelnen Gemeinde liegt tiefer.

Die Vorschläge fanden in der Anhörung mehrheitlich Zustimmung. Kritisiert wurde die Ausgestaltung des Indikators Strassenlänge pro Kopf für die Berechnung des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs. Aufgrund des Einwands hat der Regierungsrat gegenüber der Anhörungsvorlage eine Anpassung vorgenommen.

Für die Mehrheit der Gemeinden ändert sich durch die Anpassung beim Finanzausgleich wenig. Die finanziellen Auswirkungen sind gering. Es gibt jedoch Gemeinden, die stärker betroffen sind. Um diesen die Anpassung zu erleichtern, sollen die neuen Regelungen gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 25.274(öffnet in einem neuen Fenster)