So läuft der Kampf gegen Schwarzarbeit und so werden die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit kontrolliert

Wie schon in den Vorjahren hat im Jahr 2024 die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten. Die regelmässigen Kontrollen haben auch im vergangenen Jahr Gesetzesverstösse aufgedeckt, die sowohl mit Verwaltungssanktionen als auch strafrechtlich konsequent geahndet werden. Dies geht laut Mitteilung der Staatskanzlei Aargau aus dem Jahresbericht der Tripartiten Kommission (TPK) und des Amts für Migration (MIKA) hervor.

In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag hat die Tripartite Kommission (TPK) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Bei 199 ausländischen Entsendebetrieben wurden 641 Arbeitnehmende überprüft. Bei 32 Entsendebetrieben wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. 30 dieser Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für den Arbeitseinsatz im Kanton Aargau nachgewiesen. Lediglich 2 Verständigungsverfahren sind gescheitert.

Unternehmen zeigen sich kooperativ

Die Mehrheit der Unternehmen ist bemüht, sich korrekt zu verhalten und wendet sich bei Fragen bereits vor dem Einsatz in der Schweiz an die zuständigen Behörden. Wie schon in den vergangenen Jahren haben auch im Jahr 2024 die flankierenden Massnahmen in Kombination mit den entsprechenden Kontrollen ihre Wirkung entfaltet, was sich am Erfolg der Verständigungsverfahren zeigt.

Lohnerhebungen in Fokusbranchen

Bei 505 Aargauer Betrieben hat der Kanton Aargau 2'844 Personenkontrollen durchgeführt. In den Fokusbranchen Gartenbau, Strassengütertransport, Personentransport Reisebus, Pneuhandel, Hauswartung/Facility-Branche sowie Textilpflege wurden flächendeckend Lohnerhebungen durchgeführt.

Die Lohnsituationen dieser Fokusbranchen hat die TPK aufgrund der Auswertung der deklarierten Löhne als nicht missbräuchlich eingestuft. Da 11 Standorte von insgesamt 10 Unternehmen der Branchen Gartenbau, Strassengütertransport, Personentransport Reisebus, Hauswartung/Facility-Branche und Textilpflege mit mehreren und/oder deutlich unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegenden Löhnen aufgefallen sind, hat die TPK-Geschäftsstelle mit diesen Betrieben Verständigungsverfahren eingeleitet: 8 davon (7 Unternehmen betreffend) konnten erfolgreich abgeschlossen werden; 3 Verständigungsverfahren (3 Unternehmen betreffend) scheiterten.

Taxigewerbe: Lohnvergleich kaum möglich

Zudem hat die TPK im Taxigewerbe Lohndaten erhoben. Dabei hat sie festgestellt, dass Lohnvergleiche aufgrund umsatzabhängiger Lohnmodelle kaum möglich sind und sich die Branche in einem starken Umbruch befindet. Die TPK hat sich deshalb vorbehalten, zu einem späteren Zeitpunkt auf diese Branche zurückzukommen.

In der Hauswirtschaft wurden 29 Anstellungsverhältnisse kontrolliert. Dabei wurde kein Verstoss gegen den verbindlichen Mindestlohn gemäss Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft festgestellt.

Nagelstudios: Information an den Bund über "problematisch eingestufte Ergebnisse" von 2023

Angesichts der als problematisch eingestuften Ergebnisse der im Jahr 2023 in Nagelstudios durchgeführten Lohnerhebungen und da es sich um eine schweizweite Branchen-Problematik handelt, hat die Aargauer TPK im Januar 2024 die TPK des Bundes entsprechend informiert. Die Thematik wird nun auf Stufe Bund weiterverfolgt.

Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen

Für die Kontrollen in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind die paritätischen Berufskommissionen verantwortlich. Der Verein "Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau" (AMKB), an den die Kontrollen von aus dem Ausland in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden für 14 Gewerbebranchen delegiert sind, hat im Jahr 2024 1'589 Personen in 499 Betrieben kontrolliert.

Zusätzlich zu den GAV-Massnahmen der paritätischen Kommissionen hat das MIKA, welches für die Sanktionierung gemäss dem Entsendegesetz zuständig ist, 46 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen.

Ausländische selbständige Dienstleistungserbringer

Das Inspektorat des MIKA hat in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag 186 ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer einer Prüfung unterzogen. Die AMKB hat in den Gewerbebranchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV 263 ausländische Selbstständige überprüft.

Ausländische Dienstleistungserbringer, die sich auf Selbstständigkeit berufen, müssen den Kontrollorganen bei einer Kontrolle am Arbeitsort die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorweisen können. Das MIKA hat wegen leichter Verletzung der Dokumentationspflicht 66 Verwaltungsbussen ausgesprochen. Bisher musste kein Arbeitsunterbruch aufgrund einer schwerwiegenden Verletzung angeordnet werden.

Meldungen für Erwerbstätigkeit bis 90 Tage aus EU- und EFTA-Staaten

Die Anzahl Meldungen für Erwerbstätige aus EU- und EFTA-Staaten hat nach einem Einbruch während der Covid-19-Pandemiezeit im Jahr 2024 weiter zugenommen und den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2017 knapp übertroffen. Diese Personen können maximal während 90 Tagen ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Die Meldungen für aus dem Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende nahmen gegenüber 2023 um 12 Prozent zu, jene für selbstständige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringende um 3 Prozent und jene für kurzfristige Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgebenden um 2 Prozent. Das MIKA hat wegen Meldepflichtverstössen 33 Verwaltungsbussen und 232 Mahnungen ausgesprochen.

Schwarzarbeit: 737 Kontrollen, vorab im Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Auch 2024 hat das Inspektorat des MIKA zahlreiche Schwarzarbeitsverdachtsmeldungen von anderen Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung erhalten. Es hat 737 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt, schwerpunktmässig im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im verarbeitenden Gewerbe sowie in Coiffeur- und Kosmetiksalons. Ein Teil davon fand als gemeinsame Samstagskontrollen mit den Sozialpartnern beziehungsweise der AMKB statt. Damit werden Synergien genutzt und der präventive Kontrolleffekt verstärkt. Aufgrund der positiven Erfahrungen werden diese gemeinsamen Kontrollen auch inskünftig weitergeführt.

Das kantonale Kontrollorgan hat knapp 1'500 Personen überprüft. Der Anteil der Schwarzarbeitskontrollfälle, die aufgrund eines Verdachtsmoments auf Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet wurden, beträgt 17,9 Prozent.

33 rechtskräftige Strafentscheide der Staatsanwaltschaft

33 rechtskräftige Strafentscheide der Staatsanwaltschaft liegen im Bereich des Ausländerrechts laut Mitteilung vor. Diese betreffen überwiegend Nicht-EU-/EFTA-Angehörige, denen mangels gesamtwirtschaftlichen Interesses und beruflicher Qualifikation selbst auf Gesuch hin keine Arbeitsbewilligung erteilt werden kann.