So ist der Stand der Dinge beim Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Frick-Stein-Laufenburg

Das Steuerungsgremium des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Frick-Stein-Laufenburg hat an seiner Sitzung vom 9. September 2025 die Lagebeurteilung und die Ziele des GVK verabschiedet. Die Ziele betreffen das Mobilitätsverhalten, den für die Region sehr prägenden grenzüberschreitenden Verkehr, die Strassenräume und den Güterverkehr. Dies teilt die Staatskanzeli mit.

Die am 9. September 2025 vom Steuerungsgremium* des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Frick-Stein-Laufenburg verabschiedeten Lagebeurteilung und Ziele basieren auf verschiedenen Planungsinstrumenten wie der Strategie mobilitätAARGAU, dem kantonale Richtplan und der Mobilitätsstrategie von Fricktal Regio. Für die Planungen relevant sind ausserdem das Raumkonzept Hochrhein, das Agglomerationsprogramm Basel, die Verkehrsstudie Hochrhein-Bodensee, das öV-Konzept Stein, der regionale Sachplan Sisslerfeld sowie bestehende KGV (Kommunaler Gesamtplan Verkehr) der Gemeinden im Betrachtungsperimeter.

Die Lagebeurteilung enthält Aussagen zur aktuellen Situation und zu den Potentialen in den Themen Siedlung, Mobilitätsverhalten/Gesamtverkehr, Strassenräume, Motorisierter Individualverkehr (MIV), Parkierung, öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr sowie Güterverkehr.

Die Ziele betreffen das Mobilitätsverhalten, den für die Region sehr prägenden grenzüberschreitenden Verkehr, die Strassenräume und den Güterverkehr. Der Grundsatz betrifft alle Bereiche der Mobilität auf den drei Nachhaltigkeits-Ebenen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt: "Das Verkehrssystem wird ökologisch und ökonomisch ausgewogen gebaut, betrieben und erhalten. Das Verkehrssystem unterstützt die angestrebte wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Es unterstützt die kantonalen Ziele zu Klimaschutz und Klimaanpassung."

Das GVK-Steuerungsgremium hat vier Ziele mit entsprechenden Erfolgskriterien für die Erreichung dieser Ziele festgelegt:

Ziel 1: "Mobilitätsverhalten und Erreichbarkeit: Die Mobilitätsbedürfnisse in der Region werden möglichst umweltschonend und flächeneffizient erfüllt. Der Anteil der umweltschonenden und flächeneffizienten Verkehrsmittel (öV, Fuss- und Veloverkehr) wird vergrössert. Die Erreichbarkeit wird insbesondere für den Wirtschaftsverkehr gewährleistet und die Reisezeiten sind planbar."

Erfolgskriterien:

  • Die Erreichbarkeit ist gewährleistet.
  • Die Reisezeiten sind insbesondere für den Wirtschaftsverkehr zuverlässig planbar.
  • Der Fokus der Siedlungsentwicklung findet an gut erreichbaren Orten statt. Möglichst viele Alltags- und Freizeitaktivitäten sind in 15 Minuten zu Fuss oder mit dem Velo vom Wohnort aus erreichbar.
  • Die (Fuss- und) Veloinfrastruktur und das öV-Angebot in der Region bieten die Möglichkeit, sich auch ohne Auto attraktiv fortzubewegen.
  • Die Verknüpfung der Verkehrsmittel gewährleistet eine multimodale Mobilität.
  • Der Modal Split des MIV am Gesamtverkehr beträgt nicht mehr als 52 Prozent.

Ziel 2: "Grenzüberschreitender Verkehr: Das Verkehrssystem ermöglicht eine effiziente Nutzung der Infrastruktur und berücksichtigt die Bedürfnisse der grenzüberschreitenden Mobilität."
(Hinweis: der grenzüberschreitende Güterverkehr ist Teil des Ziels 4, siehe unten.)

Erfolgskriterien:

  • Das Verkehrsangebot und die Infrastrukturen sind in der Region, überregional und über den Rhein gut vernetzt. Die Vernetzungen dienen primär dem lokalen und regionalen Verkehr und sind auf die stark verkehrserzeugenden Gebiete und Entwicklungsschwerpunkte ausgerichtet.
  • Es besteht ein grenzüberschreitendes Angebot im öffentlichen Verkehr, welches die Potenziale beidseits des Rheins (zusätzlicher IR-Halt in Stein und Elektrifizierung Hochrheinbahn) ausschöpft und eine attraktive Alternative zum Auto bietet.
  • Der hohe MIV-Anteil am grenzüberschreitenden Verkehr ist gesenkt. Die nachgefragten, grenzüberschreitenden Mobilitätsbeziehungen sind weiterhin gewährleistet.

Ziel 3: "Strassenraum: Die Strassen im Siedlungsgebiet sind unter Berücksichtigung der Netzfunktion siedlungs- und klimaverträglich gestaltet."

Die Erfolgskriterien sind:

  • Ortsdurchfahrten sind als belebte und lebendige öffentliche Räume konzipiert. Die Gestaltung berücksichtigt neben der Netzhierarchie und den verkehrlichen Anforderungen auch die Aspekte "Gesellschaft" und "Stadtklima".
  • Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden im und am Strassenraum ist gewährleistet.
  • Der verfügbare Strassenraum ist flächenschonend und hitzeangepasst bedarfsgerecht für die verschiedenen Verkehrsmittel aufgeteilt.

Ziel 4: "Güterverkehr: Der Güterverkehr soll der regionalen Wirtschaft dienen und verträglich abgewickelt werden. Wo möglich und zweckmässig findet der Güterverkehr auf der Schiene statt. Der Strassengüterverkehr wird auf das übergeordnete Netz gelenkt."

Die Erfolgskriterien sind:

  • Die Abwicklung des Güterverkehrs erfolgt möglichst verträglich für Siedlung und Umwelt.
  • Der Güterverkehr wird so weit wie möglich auf der Schiene abgewickelt. Die Nachfrage nach Gütertransportleistungen auf der Schiene soll durch die Erhaltung, Reaktivierung und ggf. Neuanlage von Gleisanschlüssen an vorhandenen und geplanten Industrie- und Gewerbeflächen stabilisiert und gefördert werden.
  • Die negativen Auswirkungen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf den Zoll-Zulaufstrecken sind minimiert.
  • Es bestehen planbare und verlässliche Reisezeiten an den Grenzübergängen.

Erste Diskussion zu Massnahmenansätzen

Im Rahmen des GVK sollen unter anderem Massnahmenansätze erarbeitet werden. In seiner Sitzung vom 9. September 2025 hat das GVK-Steuerungsgremium die Diskussion dazu begonnen. Es sind Massnahmen für alle Verkehrsmittel – MIV, öV, Fuss- und Veloverkehr – in den Handlungsfeldern Mobilitätsmanagement, Verkehrsmanagement und Verkehrsangebot vorgesehen. Dabei gilt: Die Prüfung aller Massnahmen erfolgt grundsätzlich ergebnisoffen. Wenn aus früheren Untersuchungen bereits ein negatives oder eher negatives Prüfungsergebnis vorliegt, wird es nochmals unter den Zielen GVK geprüft und aktualisiert. Die Diskussion zu den Massnahmenansätzen wird in der nächsten Sitzung des Steuerungsgremiums im November 2025 fortgesetzt.

Hinweis:Das Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Frick-Stein-Laufenburg

Der Raum Frick-Stein-Laufenburg ist sowohl wirtschaftlich wie auch im Hinblick auf die zukünftige Siedlungsentwicklung von grosser kantonaler Bedeutung. In diesem Raum befindet sich unter anderem mit dem Sisslerfeld die grösste Arbeitsplatzreserve im Kanton Aargau und ein wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt. Dazu befinden sich im Perimeter dieses Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Entwicklungsschwerpunkte von regionaler Bedeutung in Frick, Laufenburg und Kaisten sowie Wohnschwerpunkte in Stein und in Frick. Zu erwähnen sind ebenfalls die neue Mittelschule in Stein und die Herausforderungen beim grenzüberschreitenden Verkehr.

In Bezug auf die wichtige Abstimmung zwischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung besteht in diesem Raum Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat deshalb im Januar 2024 zwei Verpflichtungskredite von je 500'000 Franken bewilligt für die Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts Raum Frick-Stein-Laufenburg sowie für eine vertiefte Überprüfung eines neuen Rheinübergangs in Sisseln. Die Erarbeitung des GVK Raum Frick-Stein-Laufenburg erfolgt voraussichtlich bis 2026, ab 2025 bis 2029 folgt die Prüfung und die allfällige Anpassung des Richtplaneintrags für eine neue Rheinquerung bei Sisseln.

*Das Steuerungsgremium des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Frick-Stein-Laufenburg setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons Aargau, des Regionalplanungsverbands Fricktal Regio, des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee sowie der folgenden Gemeinden im engeren Bearbeitungsperimeter der Planungen zusammen: Eiken, Frick, Gipf-Oberfrick, Kaisten, Laufenburg, Oeschgen, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein und Wallbach.

Mehr zum Thema

Projektwebseite: "Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Frick-Stein-Laufenburg"