SNB-Gelder auch für die Aargauer Gemeinden? - Auftakt zur grossen Steuer- und Spardebatte

SNB-Gelder auch für die Aargauer Gemeinden? - Auftakt zur grossen Steuer- und Spardebatte
Blick in den Ratssaal. Foto: Michael Küng

Heute Dienstag tagt erneut der Grosse Rat, und zwar von 10 bis 17 Uhr. Verfolgen Sie die Ergebnisse live auf aargauerpolitik.ch.

Lukas Pfisterer. Foto: Michael Küng

Erstes Traktandum ist der letztes Mal (wegen eines medizinischen Problems einer Grossrätin) nicht fertig beratene Vorstoss der FDP-Fraktion (Sprecher: Lukas Pfisterer). Darin geht es im ersten materiellen Traktandum nach 10 Uhr darum, ob von künftigen SNB-Gewinnausschüttungen auch die Gemeinden im Aargau profitieren können sollen.

Als nächstes geht es um die vom Grossen Rat in Auftrag gegebene Vorlage für eine Steuerrückvergütung bei Überschüssen und guter Finanzlage. Dieser weht inzwischen allerdings ein scharfer Wind entgegen. Ihre Chancen stehen nicht gut.

Schliesslich geht es um eine Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite.

Steuern um 5 oder 8 Prozentpunkte runter?

und dann um das ganz grosse Traktandum, nämlich um das Budget 2026 bzw. den Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 (AFP). Start ist mit einer allgemeinen Aussprache, in der sich die Parteien von links bis rechts sehr unterschiedlich positionieren werden. Die Detailberatung findet voraussichtlich erst am 25. November statt. Ebenso wird erst dann über die diversen Sparanträge von bürgerlicher Seite sowie über die ab 2026 gültigen Kantonssteuern entschieden. SVP/EDU und FDP wollen die Kantonssteuer bekanntlich um 8 auf 100 Prozentpunkte senken, die Mitte nur um 5, die Parteien im linken Spektrum setzen stattdessen auf mehr Leistungen im Gesundheits-, Bildungs-, Umwelt- und Sozialbereich.

Harry Lütolf. Foto: Michael Küng

Was soll mit kriminellen oder dauerhaft von der staatlichen Fürsorge lebenden Ausländerinnen und Ausländern" geschehen?

Schliesslich geht es um einen Antrag auf Direktbeschluss, beantragt von Harry Lütolf, Mitte, Wohlen. Dabei geht es um die Praxis des MIKA "in Bezug auf kriminelle oder dauerhaft von der staatlichen Fürsorge lebende Ausländerinnen und Ausländer". Dazu gibt es eine allgemeine Aussprache, dann folgt der Entscheid über die Erheblicherklärung. Falls diese erfolgt, wird das Geschäft an eine Kommission übergeben, mit dem Auftrag, dem Grossen Rat Bericht und Antrag zu unterbreiten.