Siedlungskapitel im aktualisierten Richtplan: Nein-Front von HEV Aargau, bauenaargau, baumeister verband aargau und AGV
HEV Aargau, bauenaargau, baumeister verband aargau und Aargauischer Gewerbeverband (AGV) fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme an Regierungsrat Stephan Attiger die vollständige Überarbeitung des Richtplankapitels im Sachbereich S (Siedlung). Der vorliegende Entwurf greife zu stark in die Eigentumsrechte ein, beschneide die Gemeindeautonomie massiv und vernachlässige die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit sowie Kosten-Nutzen-Abwägungen, schreiben die vier Verbände.
Die vier Verbände HEV Aargau, bauenaargau, baumeister verband aargau und Aargauischer Gewerbeverband (AGV) haben im Rahmen der Anhörung zum Richtplan (GÜP 2) neben individuellen Anhörungsantworten auch eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Die heute für Gestaltungspläne und Arealentwicklungen geforderten Qualitäten sollen über das gesamte Siedlungsgebiet ausgeweitet werden. Damit verteuere sich das Bauen und demnach auch der Wohnraum weiter – eine Entwicklung, die unnötig und kontraproduktiv sei, heisst er in der Stellungnahme weiter. Das Kapitel Siedlung wird deshalb in der vorliegenden Form zurückgewiesen.
"Unklare Grundlagen und übermässiger Detaillierungsgrad"
Mehrere Kapitel stützten sich auf nicht demokratisch legitimierte Dokumente, heisst es weiter. Die Verbände fordern, "sich bei Grundlagen und Inhalten des Richtplans auf gesetzlich verankerte und demokratisch abgestützte Vorgaben zu beschränken".
Diverse Kapitel des Entwurfs wiesen zudem einen zu hohen Detaillierungsgrad auf und entwickle sich faktisch zu einem kantonalen Nutzungsplan, was den Charakter eines Richtplans klar überschreite. Verschiedene Detailvorgaben wie flächendeckende Pflanzvorgaben für grosse Bäume seien nicht stufengerecht. Vorgaben zur Siedlungsqualität oder inneren Verdichtung sollen wieder auf ein strategisches Planungsniveau reduziert werden, so die Forderung.
Klimaschutz – ja, aber im richtigen Rahmen
Der Richtplanentwurf enthalte zahlreiche Massnahmen, die primär dem Klimaschutz dienen. Die Verbände betonen, dass ein Richtplan keine einseitige Klimaschutzagenda sein dürfe, solche Massnahmen in den entsprechenden Gesetzen verankert und demokratisch legitimiert werden müssen.
Die Verbände kritisieren, dass der Entwurf "einseitig auf Klima, Biodiversität und naturnahe Gestaltungen ausgerichtet ist, die Wirtschaftlichkeit jedoch vollständig ausgeblendet wird". Sie fordern, dass Eigentümer, Unternehmen und Investoren nicht mit zusätzlichen finanziellen Auflagen belastet werden dürfen.
"Fokus zu einseitig auf dem Wohnen"
Der Entwurf fokussiere zu einseitig auf das Wohnen. Angesichts begrenzter Verkehrskapazitäten und neuer Arbeitsformen sei es zwingend, genügend Arbeitszonen I und II vorzusehen. Diese dürften nicht durch übermässige Einschränkungen wie Landschafts- oder Lärmschutz blockiert werden. Der Richtplan müsse Rahmenbedingungen schaffen, die Arbeitsplätze in erreichbarer Distanz ermöglichen.
Verkehr: Mobilität als Voraussetzung für Wohlstand
Die Verkehrsplanung im Entwurf bewerte Strassen- und Schienenverkehr hauptsächlich als Störfaktoren, so der Vorwurf der vier Verbände. Sie erinnern daran, dass Mobilität ein zentraler Standort- und Wohlstandsfaktor ist, insbesondere das Auto für viele Regionen unverzichtbar bleibe, und eine leistungsfähige Infrastruktur notwendig sei, um Bevölkerungswachstum zu bewältigen. Abschliessend heisst es in der Stellungnahme: "Der Richtplan muss diese Realitäten abbilden und Mobilität nicht ideologisch einschränken, sondern konstruktiv weiterentwickeln. So dienen Strassen in erster Linie der Mobilität und nicht als Freiräume."