Sander Mallien will überall dieselben Einbürgerungsvoraussetzungen

Sander Mallien (GLP/Baden) strebt eine aargauische Standesinitiative zwecks Änderung des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes zur landesweiten Vereinheitlichung der Einbürgerungsvoraussetzungen an. Einen entsprechenden Vorstoss hat er im Grossen Rat eingereicht.

Mit der Einbürgerung wird der Schweizer Pass bzw. das Schweizer Bürgerrecht erlangt; womit auch Rechte und Pflichten einhergehen. Unterschiedliche Rechte und Pflichten, Vor- oder Nachteile in einzelnen Kantonen oder Gemeinden existieren für Schweizer Bürger nicht, macht Mallien klar.

Stand heute bestehen (historisch bedingt) von Kanton zu Kanton noch immer ganz unterschiedliche Einbürgerungsvoraussetzungen, obwohl das Schweizer Bürgerrecht für alle dasselbe ist. Die Voraussetzungen seien heute von Kanton zu Kanton so grundlegend verschieden, dass Mallien in seinem Vorstoss auf eine Auflistung der Unterschiede verzichtet.

Viele Schweizer/innen haben mehrere Heimatorte

Bleibe als (emotionales) Argument höchstens noch der mit der Einbürgerung erlangte Heimatort, schreibt Mallien. Einbürgerungswillige erlangen als "Heimatort" automatisch den aktuellen Wohnort. Emotionalen Wert habe "der" Heimatort primär für "bisherige Schweizer", wobei festzustellen sei, dass viele Schweizer über mehrere Heimatorte verfügen.

In den Nachbarländern steht im Pass der Geburtsort. Auf der ID oder dem Pass steht in der Schweiz neben Name, Grösse und Geschlecht der Heimatort. Um das "Warum" zu klären, geht Mallien etwas zurück in der Zeit. Den Heimatort (auch Bürgerort) gibt es bereits seit der Staatsgründung. Zur Zeit der alten Eidgenossenschaft – im 13. und 14. Jahrhundert – war der Heimatort meist auch der Wohnort der Menschen und eine wichtige Absicherung. Denn Bürgerorte hatten diverse Pflichten gegenüber ihren Bürgern und diese wiederum gegenüber ihrer Gemeinde.

Heimatort hatte einst eine hohe Bedeutung

So mussten die Männer den Landesherren ihres Heimatortes als Wehrkraft dienen. Im Gegensatz verpflichtete sich der Bürgerort, für seine Bürgerinnen und Bürger aufzukommen, falls diese verarmten und ihren Lebensunterhalt nicht mehr selber bezahlen konnten. Zudem hatten Bürger im Heimatort ein Recht auf Güter wie zum Beispiel die "Holzgerechtigkeit". Das heisst, so Mallien: Sie durften den umliegenden Wald für die Holzgewinnung nutzen. Heute sind Landesherren schon lange kein Thema mehr und auch auf die Holzgerechtigkeit pocht keiner mehr. Seit 2012 habe der Heimatort auch seine letzte wichtige Funktion verloren: Die Sozialhilfe.

Heute seien alle Schweizerinnen und Schweizer vor dem Gesetz gleich. Malliens Fazit: "Dass die Überprüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen auch künftig durch Wohngemeinde, Wohnkanton und Bund vorgenommen werden, mache Sinn. Dass die Einbürgerungsvoraussetzungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, macht hingegen heute keinen Sinn mehr."