Rolf Jäggi: wie sind die Vorkehrungen bei der Einführung einer neuen Arbeitslosenentschädigungs-EDV?
Mit einer Interpellation verlangt Rolf Jäggi, SVP, Seengen, Auskunft zu den Vorkehrungen bei der Einführung einer neuen Arbeitslosenentschädigungs-EDV im Kanton Aargau. In den Medien war zu lesen, begründet er seinen Vorstoss, dass über die Festtage 2025/26 das IT-System der Arbeitslosenkassen (ASAL) heruntergefahren wird und einige Zeit (rund 2 Wochen) mit Stillstand gerechnet werden muss, bis das neue Auszahlungssystem ASAL 2.0 hochgefahren werden kann.
In der Vergangenheit gab es bereits in mehreren Kantonen Probleme bei der Teileinführung des Systems, schreibt Jäggi weiter. Auch stellte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in der Vergangenheit bei der Aus gleichsstelle der Arbeitslosenversicherung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO-TC), beim «Schlüsselprojekt» Auszahlung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ASALfutur) wiederholt Schwachstellen in der Projektführung und -steuerung fest.
In diesem Zusammenhang stellen sich diverse Fragen, wie weit der Kanton Aargau hinsichtlich möglicher Probleme bei der Einführung Vorkehrungen getroffen hat. Jäggi bittet den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. a) Welche konkreten Vorkehrungen hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und die öffentliche Arbeitslosenkasse (ALK) getroffen, falls das System nicht erfolgreich hochgefahren werden kann? b) Wie werden betroffene Bezüger (Arbeitslose, aber auch Arbeitgebende) in einem solchen Fall informiert? c) Sind Sozialdienste der Gemeinden für mögliche Problembewältigung miteinbezogen?
2. War der Aargau mit Fachpersonen bei der Projektmitarbeit oder bei der Systemprüfung beim SECO beteiligt und wenn ja, welche Ressourcen stellte er zur Verfügung? a) Besteht eine Schnittstelle zwischen dem Vermittlungssystem AVAM und dem Auszahlungs system ASAL, um mögliche Missbräuche besser erkennen zu können? b) Hat sich der Kanton Aargau beim SECO für eine solche Schnittstelle für eine bessere Effizienz und ein besseres Erkennen von Missbräuchen beim SECO eingesetzt? (Wann und in welcher Form?)
- a) Wie gross wird der Mehraufwand (in Arbeitsstunden) für die Einführung des Systems im Aar gau geschätzt (Schulung – zusätzliche Bearbeitung/System/Dossier etc.)? b) Hat sich der Aargau für eine Entschädigung des AWA der ALK für den Mehraufwand durch den Fonds der ALV (durch die Ausgleichsstelle) beim Bund eingesetzt?
4. Durch die verfrühten Auszahlungen im Dezember 2025 werden durch die Versicherten viele Ausfallsstunden oder andere Ereignisse (Zwischenverdienst, Stellenantritt, Krankheiten etc.) nicht, oder zu spät deklariert. Mit wieviel Mehraufwand für Nachbearbeitung rechnet die ALK?