Regierungsrat will Versorgungslücke für schwer Abhängigkeitskranke schliessen
Der Regierungsrat hat beschlossen, das 3,5-jährige Pilotprojekt basierend auf der Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung (VDPG) mit rund 1,9 Millionen Franken zu unterstützen. Das Projekt stellt eine Zusammenarbeit zwischen der Psychiatrische Dienste Aargau AG (PDAG), dem Verein Beratungszentrum Baden plus (BZBplus) und der Stiftung Suchthilfe ags (Suchthilfe ags) dar. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Das Pilotprojekt hat zum Ziel, eine Versorgungslücke für Personen mit schwerwiegenden Abhängigkeitserkrankungen und psychosozialen Problemen zu schliessen und ein neues Betreuungsmodell für diese Zielgruppe zu testen. Dabei erproben die Projektträger das Konzept des sogenannten Intensiven Case Managements (ICM), das sich auf die komplexen Bedürfnisse dieser Klientinnen und Klienten fokussiert und eine nachhaltige psychiatrische, somatische und psychosoziale Stabilisierung der Betroffenen anstrebt.
Um diesen Personenkreis geht es
Der schadensmindernde Ansatz des Konzepts spielt laut Regierungsrat "eine zentrale Rolle". Bei den Betroffenen handele es sich um Personen mit unbefriedigender Behandlungssituation und hoher Inanspruchnahme von Gesundheits- und Sozialleistungen, schwer erreichbare Personen und Personen mit dualer Diagnose (Suchterkrankung und psychische Erkrankung). Die Projektträger evaluieren die Wirksamkeit und den Nutzen der ICM-Intervention aus medizinischer, psychosozialer und wirtschaftlicher Sicht.
Enge Begleitung und Unterstützung nach Klinikaustritt
Das ICM sieht eine integrierende Betreuung vor, indem Fachpersonen der Suchthilfe ags und des BZBplus die Betroffenen nach einem Klinikaustritt proaktiv begleiten und unterstützen. Es geht über die Ansätze des traditionellen Case Managements hinaus und ist für die komplexen Bedürfnisse der Zielgruppe konzipiert.
Mit dem ICM wird die Begleitung von Menschen möglich, die Hilfe wollen, sie aber aufgrund ihrer Suchterkrankung nicht in Anspruch nehmen können. Gemeinsam mit der Suchthilfe ags und dem BZBplus testen wir dafür ein innovatives und zukunftsfähiges Versorgungsmodell."
Michael GeissbergerPflegerische Zentrumsleitung des Zentrums für Abhängigkeitserkrankungen der PDAG
Es zeichnet sich durch eine regelmässige enge Begleitung und ein fortlaufendes Monitoring aus. Die Fachpersonen stellen einen wichtigen und kontinuierlichen Bezugspunkt für die Betroffenen dar. Die Betreuung der betroffenen Personen findet sowohl ortsunabhängig als auch in den Räumlichkeiten der PDAG und der Beratungsstellen statt. Das aufsuchende Vorgehen ist dabei von grosser Wichtigkeit, denn nur so können die Adressaten teilweise überhaupt erst erreicht werden. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des Projekts eine punktuelle ärztliche Betreuung der Betroffenen durch die PDAG.
Hinweis:Pilotprojekte in der Gesundheitsversorgung
Seit dem 1. Januar 2022 kann der Kanton gestützt auf § 39a des kantonalen Gesundheitsgesetzes (GesG) Pilotprojekte im Bereich der Gesundheitsversorgung mit einem finanziellen Beitrag unterstützen oder diesen Projekten erlauben, von kantonalen Normen und Weisungen ausnahmsweise und für eine definierte Dauer abzuweichen. Der Kanton fördert damit die Erprobung, Durchführung und Evaluierung neuer Versorgungsmodelle, wenn diese der Erzielung medizinischer, versorgungstechnischer oder wirtschaftlicher Verbesserung dienen. Bisher hat der Kanton Aargau 17 Pilotprojekte unterstützt. Alle laufenden Pilotprojekte sind einsehbar unter: