Regierungsrat lehnt Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" ab

Regierungsrat lehnt Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" ab
Lohnanalysen künftig ab wie vielen Mitarbeitenden? Foto: MKU

Am 12. Juni 2024 hat das Initiativkomitee die Aargauische Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" mit 3'281 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert eine Verschärfung der nach Bundesrecht vorgeschriebenen Lohnanalysen (obligatorisch für Unternehmen ab 50 statt erst ab 100 Mitarbeitenden, Kontrollen und Sanktionen) sowie die Einführung einer Fachstelle für Gleichstellung.

Die Prüfung des Begehrens hat laut Kommunikationsdienst der Regierung ergeben, dass die Initiative formell korrekt und verfassungskonform ist. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Initiative für gültig zu erklären. Gleichzeitig empfiehlt er sie zur Ablehnung. Er teile zwar das Grundanliegen der Initiative, die verfassungsmässig garantierte Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen, hält er fest.

Regierung teilt Anliegen, lehnt aber vorgesehene Massnahmen ab

Er lehnt jedoch die in der Initiative vorgesehenen Massnahmen ab. Die Lohngleichheitsanalyse wird auf Bundesebene geregelt, was aus praktischen Gründen sinnvoll sei, wie es weiter heisst. Die betroffenen mittleren und grossen Unternehmen haben oft Standorte in mehreren Kantonen. Zudem liege die Evaluation der Massnahme noch nicht vor.

Ein Vorpreschen des Kantons Aargau wäre deshalb nicht zielführend. Auch bezüglich der Fachstelle hält der Regierungsrat laut Mitteilung an seiner bisherigen Haltung fest: Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe, die alle betrifft. Dem wird eine dezentrale Verantwortung besser gerecht als eine zentrale Fachstelle.

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