Regierungsrat lehnt Initiative "Bildungsqualität sichern – JETZT!" ab

Regierungsrat lehnt Initiative "Bildungsqualität sichern – JETZT!" ab
Bildungsdirektorin Martina Bircher. Foto: Michael Küng

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Aargauische Volksinitiative "Bildungsqualität sichern – JETZT!" geprüft und empfiehlt sie dem Grossen Rat zur Ablehnung. Trotz Anerkennung der inhaltlichen Kernforderungen ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Anliegen auf Gesetzes- und tieferer Erlassstufe bereits ausreichend umgesetzt und eine Ergänzung der Kantonsverfassung deshalb nicht erforderlich seien.

"Bildung Aargau", der gewerkschaftliche Interessenverband der Aargauer Lehrpersonen und der schulischen Fachpersonen, reichte der Staatskanzlei am 28. August 2024 die Unterschriftenbögen der Volksinitiative "Bildungsqualität sichern – JETZT!" mit 3'180 gültigen Unterschriften ein. Es sei dringend notwendig, dass konkrete Massnahmen getroffen würden, damit die Schulen vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II ihren Bildungsauftrag in hoher Qualität erfüllen könnten.

Mit einem entsprechenden Artikel in der Kantonsverfassung soll ein Bündel von Verbesserungen und Anpassungen ermöglicht werden. Insbesondere brauche es mehr ausgebildetes Personal und dem bestehenden Personal müsse Sorge getragen werden. Der Rechtsdienst des Regierungsrats hat die Initiative geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass sie formell korrekt und verfassungskonform ist. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb, die Initiative für gültig zu erklären und sie dem Stimmvolk zum Entscheid vorzulegen.

Darum lehnt der Regierungsrat die Initiative

Die inhaltlichen Kernforderungen der Initiative nach hoher Unterrichtsqualität, genügend qualifiziertem schulischem Fachpersonal sowie administrativer Entlastung sind unbestritten. Es handelt sich dabei um zentrale Voraussetzungen, damit die Aargauer Volks- und Mittelschulen ihren Bildungsauftrag erfüllen, respektive die Schülerinnen und Schüler ihre Bildungsziele erreichen können. Die Anliegen der Initiative sind jedoch auf Gesetzes- und tieferer Erlassstufe bereits ausreichend verankert: So enthalten beispielsweise das neue Volksschul- wie auch das neue Mittelschulgesetz diverse Bestimmungen zum Thema Qualität. Ausserdem entspricht der Kanton Aargau den Anliegen der Initiative mit diversen bereits ergriffenen sowie geplanten Massnahmen, die zu grossen Teilen auch im Aufgaben- und Finanzplan bereits abgebildet und vom Grossen Rat beschlossen sind.

Insgesamt vermag der Regierungsrat keinen Mehrwert in der von den Initiantinnen und Initianten geforderten Ergänzung der Kantonsverfassung zu erkennen. Sie ist aus Sicht des Regierungsrats weder geeignet noch erforderlich, um die mit der Volksinitiative angestrebten Ziele zu erreichen. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb – auch im Sinne einer prägnant formulierten und auf das Notwendige reduzierten Kantonsverfassung – auf die vorgeschlagene Änderung zu verzichten.

Das fordern die Initiantinnen und Initianten

Im Falle einer Annahme der Initiative würde es dem Grossen Rat obliegen zu entscheiden, ob die aktuellen Massnahmen und finanziellen Mittel dem geänderten Verfassungsartikel genügen oder ob zusätzliche finanzielle Mittel gesprochen respektive weitere Massnahmen ergriffen werden sollen, schreibt die Regierung weiter. Für die Umsetzung der Volksinitiative fordern die Initiantinnen und Initianten ein Bündel von Massnahmen wie beispielsweise eine Reduktion der maximalen Klassengrösse, eine Erhöhung der Ressourcen für Schulleitungen, Schulverwaltungen und Klassenassistenzen oder einen Ausbau der Ausbildungsplätze für Lehrpersonen und der Angebote für Quereinsteigende.

Durchschnittliche Klasse an der Volksschule heute: 18,9 Lernende

All diese Massnahmen haben finanzielle Konsequenzen auf verschiedenen Ebenen: Heute umfasst eine durchschnittliche Klasse an der Volksschule gemäss Jahresbericht 2024 18,9 Lernende. Möchte man diese Zahl reduzieren, müssten mehr Klassen gebildet werden, wodurch mehr schulisches Fachpersonal eingesetzt und mehr Unterrichtslektionen finanziert werden müssten. Entsprechend würde auch flächendeckend der Schulraumbedarf ansteigen. Die Mehrkosten solcher Massnahmen könnten je nach konkreter Ausgestaltung jährlich zwischen 50 und 100 Millionen Franken betragen. Zusätzlich müssten die Gemeinden hohe Investitionen für zusätzlichen Schulraum tätigen.

Abstimmungstermin

Die vorliegende Volksinitiative wurde am 28. Juni 2024 bei der Staatskanzlei eingereicht. Es gilt eine Frist von 24 Monaten, innert welcher eine Volksinitiative zur Abstimmung zu bringen ist. Folglich ist der 14. Juni 2026 als Abstimmungstermin vorzusehen.