Regierungsrat: fairer Zugang zu musikalischer Bildung

Der Regierungsrat des Kantons Aargau legt dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Revision des Instrumentalunterrichts zur ersten Beratung vor. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahre erhalten damit in allen Aargauer Gemeinden einfacher und zu vergleichbaren Tarifen Zugang zu Instrumentalunterricht, Sologesang und Ensembleangeboten. Gleichzeitig werden die Anstellungs- und Lohnadministration für Instrumentallehrpersonen vereinfacht und die Musikschulen organisatorisch gestärkt. Die Umsetzung in der vorgeschlagenen Form setzt eine Anpassung der Kantonsverfassung und somit eine Volksabstimmung voraus. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat klaut Mitteilung nach einer breit angelegten Anhörung, die grundsätzlich eine deutliche Unterstützung zeigte, die Botschaft zur Revision des Instrumentalunterrichts vor. Die geplante Revision ist aus Sicht des Regierungsrats ein wichtiger Schritt zu einem lückenlosen und fairen Zugang zur musikalischen Bildung im ganzen Kanton. Sie stärkt das kulturelle Leben und das Vereinswesen in den Gemeinden und reduziert gleichzeitig unnötige Bürokratie durch klarere Zuständigkeiten und gemeinsame Standards.

Kantonaler Rahmen mit hoher Autonomie der Gemeinden

Kern der Vorlage ist ein kantonaler Bildungsauftrag an die Gemeinden, der den übergeordneten kantonalen Rahmen bildet. Er ersetzt das Wahlfach Instrumentalunterricht an der Volksschule. Damit wird sichergestellt, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vom Kindergarten bis zum vollendeten 22. Altersjahr Zugang zu einem Mindestangebot an Instrumentalunterricht, Sologesang, Ensembleunterricht sowie zu den Stufentests "mCheck" haben. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler werden weiterhin im Rahmen der Begabtenförderung zusätzlich unterrichtet.

Indem die Personalverantwortung für den Instrumentalunterricht künftig in der alleinigen Zuständigkeit der Gemeinden beziehungsweise Trägerschaften der Musikschulen liegt, wird die Anstellungs- und Lohnadministration vereinfacht. Dies führt zu effizienteren Prozessen für alle Beteiligten. Um kantonsweit eine einheitliche Qualität und vergleichbare Rahmenbedingungen zu gewährleisten, sollen die Musikschulen gemeinsam Standards für Führung, Anstellungsbedingungen und Unterrichtsqualität erarbeiten. Das Departement Bildung, Kultur und Sport kann dabei beratend beigezogen werden.

Kanton, Gemeinden und Eltern teilen sich die Kosten

Der Kanton leistet Kostenbeiträge an Musikschulen in der Höhe von 29 Prozent der Lohnkosten der Instrumentallehrpersonen und der Musikschulleitung. Voraussetzung ist, dass die kantonalen Vorgaben erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Ausbildung, Weiterbildung und Löhne, geeignete Führungsinstrumente sowie die Zusammenarbeit mit der Volksschule und Beiträge zur Kulturförderung in den beteiligten Gemeinden. Die Kostenbeteiligung der Eltern wird begrenzt: Die Einnahmen aus Unterrichtsentgelten für die Zielgruppen bis 22 Jahre dürfen insgesamt maximal 26 Prozent der entsprechenden Lohnkosten betragen. Dadurch wird das bisherige unentgeltliche Wahlfach Instrumentalunterricht der Volksschule ersetzt. Auf ein unentgeltliches Grundjahr, wie in der Anhörungsbotschaft zur Diskussion gestellt, wird aus Kostengründen verzichtet.

Finanziell rechnet der Kanton mit wiederkehrenden Mehrkosten von voraussichtlich 3,7 Millionen Franken pro Jahr. Für die Gemeinden werden Mehrkosten von rund 1,4 Millionen Franken erwartet. Im Gegenzug werden Elternhaushalte im Kanton Aargau voraussichtlich um 2,9 Millionen Franken pro Jahr entlastet.

Nach dem Grossen Rat entscheidet die Bevölkerung

Als Nächstes entscheidet der Grosse Rat im Rahmen von zwei Beratungen über den Umsetzungsvorschlag des Regierungsrats. Dies erfolgt voraussichtlich im dritten Quartal 2026 und im zweiten Quartal 2027. Die nötigen gesetzlichen Bestimmungen der Revision werden im Kulturgesetz verankert. Damit erfolgt die systematische Einordnung analog zur Einordnung auf Bundesebene. Um den Gemeinden einen kantonalen Bildungsauftrag Instrumentalunterricht zu erteilen, bedarf es ausserdem der Schaffung einer entsprechenden Verfassungsbestimmung. Deshalb wird Ende 2027 mittels einer Volksabstimmung über die Vorlage entschieden. Bei Zustimmung erfolgen Inkraftsetzung und flächendeckende Umsetzung auf das Schuljahr 2028/29. Mit der Vorlage folgt der Regierungsrat dem Auftrag des Grossen Rats. Dieser hatte im Mai 2023 eine Motion betreffend Revision des Instrumentalunterrichts überwiesen.

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