Anhörung zur Fortführung des Gebäude-Energieprogramms endet am 17. Juni

Der Regierungsrat möchte das bisherige erfolgreiche Förderprogramm Energie im Gebäudebereich ohne Unterbruch weiterführen. Deshalb beantragt er für die Jahre 2025–2028 einen Verpflichtungskredit über 194,4 Millionen Franken, davon 48 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln. Die öffentliche Anhörung zum Verpflichtungskredit dauert bis 17. Juni 2024. Wir sind nun gespannt auf die Einschätzungen von Parteien und Verbänden.

Worum geht es? Der Kanton Aargau unterstützt im Rahmen seiner Kompetenzen die Energie- und Klimapolitik des Bundes sowie das Ziel von Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050, heisst es in der Mitteilung des Kantons weiter. Die kantonale Energiestrategie "energieAARGAU" enthalte die Zielsetzungen der Energiestrategie des Bundes.

Im Zentrum stünden die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien mit einem Schwerpunkt im Gebäudebereich. Diese Ziele wurden mit Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) durch das Schweizer Stimmvolk am 18. Juni 2023 bestätigt. Auch im Aargau erreichte das KlG eine Mehrheit. Das KlG legt verbindliche Zwischenziele und Ziele zur Reduktion der Treibhausgase auf Netto-Null bis 2050 fest.

Für einzelne Sektoren wurden überdies Richtwerte festgelegt. Im Gebäudesektor beträgt dieser eine Reduktion gegenüber 1990 von mindestens 82 Prozent bis 2040. Das KlG sieht überdies ein Impulsprogramm für Gebäude im Umfang von 2 Milliarden Franken über zehn Jahre vor, welches das bestehende Gebäudeprogramm der Kantone nicht ersetzt, sondern ergänzt.

Schweizweit sind 1,1 Millionen Heizungen zu ersetzen

Für die Erreichung der Ziele in der Energie- und Klimapolitik kommt dem Gebäudebereich eine Schlüsselrolle zu, heisst es in der Mitteilung weiter. Rund 45 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel des CO₂-Ausstosses werden durch Gebäude verursacht. Schweizweit sind über eine Million Häuser nicht oder kaum ausreichend gedämmt. Zwei Drittel der Gebäude werden noch immer fossil oder mittels elektrischer Widerstandsheizungen beheizt.

Insgesamt gelte es, in den Schweizer Wohnbauten rund 1,1 Millionen Heizungen zu ersetzen: 720'000 Ölheizungen, 310'000 Gasheizungen und 140'000 Elektroheizungen. Trotz sinkender Tendenz bei diesen Zahlen und mit der aktuellen Modernisierungsrate von jährlich rund einem Prozent lassen sich die klimapolitischen Ziele nicht erreichen, heisst es weiter.

Was unterstützt das Förderprogramm?

Das bereits im März von der Regierung vorgeschlagene "Förderprogramm Energie 2025–2028", dessen Vernehmlassung am 17. Juni endet, unterstützt Massnahmen an der Gebäudehülle, Holzheizungen, Wärmepumpen, Anschlüsse an ein Wärmenetz, solarthermische Anlagen und Wärmenetzprojekte. Zudem stehen auch Mittel für Pilotanlagen zur Verfügung. Die Erfahrungen mit den Förderprogrammen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Energieeffizienz wirksam gesteigert und der CO₂-Ausstoss markant gesenkt werden kann.

Dank des Programms (Betrachtungszeitraum 2010 bis 2022) benötigt der Schweizer Gebäudepark jährlich 3,2 Milliarden Kilowattstunden weniger Energie und stösst pro Jahr 883'000 Tonnen weniger CO₂ aus. Die anhaltende Wirkung wird sich über die gesamte Lebensdauer der geförderten Massnahmen auf rund 81 Milliarden Kilowattstunden und über 20 Millionen Tonnen CO₂ kumulieren.

Wichtiger Beitrag zur Energie-Versorgungssicherheit

Das aktuelle Förderprogramm (2021–2024) soll möglichst unverändert weitergeführt werden, so die Regierung. Dies schaffe sowohl für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer als auch für das planende und ausführende Gewerbe die nötige Planungssicherheit und vermittelt Konstanz und Verlässlichkeit. Das Förderprogramm des Kantons Aargau zeichne sich durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit finanziellen Ressourcen der Fördermittel aus und hilft, Bundeseinnahmen über die CO₂-Abgabe zurück in den Kanton zu holen.

Diese gezielte Mittelverwendung soll dazu beitragen, so die Regierung, "Mitnahmeeffekte auf ein Minimum zu reduzieren". Das Förderprogramm stelle eine flankierende Massnahme zur laufenden Revision des kantonalen Energiegesetzes dar. Es helfe mit, den Absenkpfad des CO₂-Ausstosses zu beschleunigen und leiste einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Energie-Versorgungssicherheit vor allem im Winterhalbjahr.

Öffentliche Anhörung bis 17. Juni 2024

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit "Förderprogramm Energie 2025–2028" für einen einmaligen Bruttoaufwand von 194,4 Millionen Franken. In diesem Betrag sind 48 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln eingeplant. Die übrigen Mittel werden durch die Globalbeiträge des Bundes aus der CO₂-Teilzweckbindung und aus Mitteln des Impulsprogramms des Bundes gedeckt.

Dieser Verpflichtungskredit erlaube die nahtlose Weiterführung der Förderungen energieeffizienter Massnahmen und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Die öffentliche Anhörung zum Verpflichtungskredit dauert bis am 17. Juni 2024.