Regierung will das aargauische Steuerwesen modernisieren

Das Steuerwesen im Kanton Aargau soll effizientere Strukturen erhalten, um die Abläufe für Bevölkerung, Gemeinden und Verwaltung spürbar zu verbessern. Der Regierungsrat eröffnet hierzu die Anhörung zur Vorlage "Umsetzung Taxoptima", mit welcher der Kanton Aargau zentrale Leitsätze seiner Steuerstrategie 2022–2030 in die Praxis umsetzt. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Markus Dieth: "Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, effizienten und bürgernahen Steuerverwaltung." Foto: MKU

Das Projekt "Taxoptima" ist ein wesentlicher Bestandteil der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie 2022–2030, die darauf abzielt, den Kanton Aargau als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Im Zentrum der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen stehen die Vereinfachung der Abläufe für die Steuerkundinnen und -kunden und die Steigerung der Effizienz in den internen Prozessen zwischen Kanton und Gemeinden.

Regierungsrat und Finanzdirektor Markus Dieth betont laut Mitteilung: "Die Vorlage ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, effizienten und bürgernahen Steuerverwaltung. Mit der Umsetzung Taxoptima will der Regierungsrat nicht nur die Verwaltung weiter professionalisieren und spezialisieren, sondern auch Einsparungen erzielen. Kosteneinsparungen von rund 3,5 Millionen Franken bei den Gemeinden stehen zusätzlichen geschätzten Kosten von total 1,6 Millionen Franken beim Kanton gegenüber. Gleichzeitig werden neue Möglichkeiten der Digitalisierung geschaffen."

Drei zentrale Reformen für ein modernes Steuerwesen

Die Vorlage ist laut Mitteilung das Resultat intensiver Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden: "Die vorgeschlagenen Änderungen stammen aus paritätisch zusammengesetzten Projektgruppen und wurden vom ebenfalls paritätisch zusammengesetzten Steuerungsausschuss einstimmig beschlossen", hält Regierungsrat und Finanzdirektor Dr. Markus Dieth fest. Der Steuerungsausschuss hat einen umfassenden Abschlussbericht des Projekts Taxoptima mit den Variantenempfehlungen erstellt. Der Grosse Rat hat diesen Bericht an seiner Sitzung vom 14. Januar 2025 auf Antrag der vorberatenden Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) zur Kenntnis genommen.

Im Zentrum der vorgeschlagenen Gesetzesrevisionen stehen die Umsetzung der Leitsätze 18 bis 20 der kantonalen Steuerstrategie 2022–2030:

  • Vereinfachung Steuerbezug natürliche Personen: Aktuell sind die Verantwortlichkeiten beim Steuerbezug natürlicher Personen zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Das Kantonale Steueramt ist für die Direkte Bundessteuer (DBSt) zuständig, während die Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) von den Gemeinden bezogen werden. Dies führt für Steuerpflichtige zu teils unübersichtlichen Abläufen und für die Verwaltung zu Ineffizienzen. Neu sollen die Gemeinden den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern optional an das Kantonale Steueramt übertragen können. Mit dieser Änderung bleiben die Gemeinden weiterhin die Bezugsbehörde; das Kantonale Steueramt kann jedoch sämtliche Bezugsaufgaben übernehmen – von der Steuerrechnung bis zur Verwaltung von Zahlungsmodalitäten. Für Steuerzahlende bedeutet das in diesen Fällen, dass sie zwar weiterhin separate Rechnungen für Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer erhalten. Bei Übernahme durch den Kanton haben sie aber künftig eine zentrale Anlaufstelle für ihre Steuerangelegenheiten. Für Steuerpflichtige, deren Gemeinde die Option nicht nutzt, bleibt alles wie bisher.
  • Zentrale Stelle für Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die Erstellung der Steuerinventare sowie die Veranlagung und der Bezug der Erbschafts- und Schenkungssteuern sollen neu zentral durch das Kantonale Steueramt erfolgen. Damit wird für Steuerpflichtige eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, die Verfahren werden effizienter und fachlich spezialisiert abgewickelt. Der Regierungsrat erwartet dadurch eine höhere Qualität, schnellere Abläufe und eine Senkung der Kosten für Gemeinden und Kanton. Die Umsetzung erfolgt schrittweise.
  • Neustrukturierung Steuerbehörde: Heute verfügt jede Gemeinde beziehungsweise jedes regionale Steueramt über eine fünfköpfige Steuerkommission. In kleineren Gemeinden tagt die Kommission selten, und ihre Besetzung wird zunehmend schwieriger. Die demokratische Bedeutung der Steuerkommission hat abgenommen, da sie fast ausschliesslich steuerfachliche Aufgaben wahrnimmt, die spezifisches Fachwissen erfordern. In der Praxis wird die eigentliche Veranlagung und die Vorbereitung von Einspracheentscheiden deshalb bereits heute von einer Delegation, bestehend aus dem Vorsteher bzw. der Vorsteherin des Gemeindesteueramts und der kantonalen Steuerkommissärin bzw. dem kantonalen Steuerkommissär, durchgeführt. Der Einfluss der gewählten Mitglieder ist deshalb gering. Der Regierungsrat schlägt darum vor, die Steuerkommission nicht mehr weiterzuführen und die Zuständigkeit für Veranlagungen und Einsprachen künftig der kommunalen Veranlagungsbehörde zu übertragen. Damit können Einspracheverfahren deutlich schneller abgewickelt und Prozesse für die Steuerpflichtigen transparenter gestaltet werden. An der fachlichen Qualität und Unabhängigkeit der Entscheide ändert sich nichts: Es bleibt eine unbeeinflusste und sachgerechte Bearbeitung gewährleistet und auch alle bisherigen Rechtsmittel bleiben bestehen.

Rechtliche Anpassungen und Einbindung neuen Bundesrechts

Im Rahmen der Gesetzesrevision werden auch neue zwingende bundesrechtliche Vorgaben übernommen, beispielsweise zur Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis. Weiter werden eine solidarische Haftung bei der Schenkungssteuer sowie Vereinheitlichungen bei Fristen und Verfahrensweisen eingeführt.