Regierung soll obligatorische Sicherheitsveranstaltungen wegen fehlenden Nutzens einstellen

In einer Motion verlangen die Grossräte Denise Strasser, FDP, Wohlen (Sprecherin), Norbert Stichert, FDP, Untersiggenthal, Karin Koch Wick, Mitte, Bremgarten, Michael Notter, Mitte, Niederrohrdorf die Einstellung der obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen.

Konkret soll der Regierungsrat beauftragt werden,

1. die obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen gemäss § 18a BZG-AG per Ende 2026 einzustellen,

2. dem Grossen Rat die notwendigen Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene vorzulegen,

3. für die Sensibilisierung der Zielgruppe ein alternatives, wirksameres und verhältnismässiges Instrument zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Die Grössrätinnen und Grossräte begründen das so:

Fehlende Wirksamkeit: Die Sicherheitsveranstaltungen sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und bis Ende 2028 befristet. Gemäss Stellungnahme einer Mehrheit des Aargauer Zivilschutzkommandos ist die Wirksamkeit jedoch nicht gegeben. Die Zahlen 2024 zeigen:

• 2'466 teilnehmende Personen

• 136 Interessierte (5.5 %)

• 1 tatsächlich gewonnene Person (0.04 %).

Eine Rekrutierung im Rahmen der Veranstaltung sei rechtlich nicht zulässig. Auch hinsichtlich nachhaltiger Sensibilisierung werde von den Regionen kein messbarer, dauerhafter Effekt festgestellt. Wenn eine Massnahme nach zwei Jahren weder strukturelle Wirkung entfaltet noch messbare Zielerreichung zeigt, sei von fehlender Wirksamkeit auszugehen.

Unverhältnismässiges Kosten-Nutzen-Verhältnis: Die Vollkosten der Regionen bewegen sich (je nach Region) zwischen rund CHF 55 und über CHF 200 pro teilnehmende Person. Gleichzeitig wird der personelle und administrative Aufwand als erheblich beurteilt. Die Mehrheit der Zivilschutzkommandos kommt zum Schluss, dass Kosten und Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Insbesondere der administrative Aufwand (Aufgebote, Verschiebungen, Disziplinarverfahren, Nachbearbeitung) bindet erhebliche Ressourcen in den Zivilschutzstellen, ohne dass ein entsprechender Mehrwert nachweisbar wäre.

Strukturelle Fehlkonstruktion: Die inhaltliche Steuerung erfolgt weitgehend kantonal, während Organisation, Durchführung und Hauptaufwand bei den Regionen liegen. Diese Aufgabenteilung werde von mehreren Regionen als unausgewogen und nicht zielführend beurteilt. Zudem führe das obligatorische Aufgebotssystem mit Sanktionsandrohung zu zusätzlichem administrativem Aufwand und Akzeptanzproblemen in den Regionen. Wenn eine kantonal initiierte Informationsveranstaltung faktisch als kantonale Plattform dient, deren operative und finanzielle Last jedoch primär die Regionen tragen, ist die Verhältnismässigkeit und Systemlogik grundsätzlich zu hinterfragen.

Alternative Sensibilisierungsinstrumente: Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Sicherheitsthemen ist unbestritten wichtig. Sollte das Ziel primär in der Sensibilisierung liegen, sind jedoch andere Instrumente zu prüfen, etwa:

• Integration in bestehende schulische Gefässe (Oberstufe, Berufs- oder Maturitätsschulen)

• digitale Informationsformate

• zentrale kantonale Orientierungstage mit vollständiger kantonaler Finanzierung

• zielgruppenspezifische Kampagnen Eine Mehrheit der Zivilschutzkommandos empfiehlt ausdrücklich die schnellstmögliche Einstellung der Sicherheitsveranstaltungen.

Die Schlussfolgerung der M otionäre/innen: Die vorliegenden Erfahrungswerte aus zwei Durchführungsjahren zeigen:

• keine nachweisbare nachhaltige Wirkung

• kein relevanter Beitrag zur Personalgewinnung

• ein strukturell unausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis

• erhebliche administrative Mehrbelastung der Regionen Unter diesen Umständen ist eine Weiterführung nicht zu rechtfertigen. Der Regierungsrat ist daher aufgefordert, so die Konklusion in der Motion, "von seinem Verzichtsrecht Gebrauch zu machen und die obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen per Ende 2026 einzustellen".