Regierung setzt Verordnung zur Einführung der biometrischen Identitätskarte per 1.11. in Kraft

Der Bund hat die Einführung einer neuen Identitätskarte mit Datenchip (biometrische Identitätskarte) für Schweizer Staatsangehörige beschlossen. Sie ist mit biometrischen Daten ausgestattet und dient der besseren Identifikation sowie der Erhöhung der Sicherheitsstandards. Zudem erfüllt sie die künftigen Anforderungen für die Personenfreizügigkeit im Schengen-Raum. Die neuen Rechtsgrundlagen treten am 1. November 2026 in Kraft. Auf dieses Datum hat der Regierungsrat die kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VV Ausweisgesetz) angepasst. Dies meldet die Staatskanzlei.

Für die Ausstellung der biometrischen Identitätskarte ist ausschliesslich das Ausweiszentrum Aargau zuständig. Die Antragstellung und Terminvereinbarung erfolgt im Internet oder telefonisch beim Ausweiszentrum Aargau. Dort werden die notwendigen biometrischen Daten vor Ort erfasst (zwei Fingerabdrücke und Gesichtsbild).

Die Identitätskarte ohne Datenchip ist weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Für Gesuche bei der Wohnsitzgemeinde können auch eigene digitale Fotografien eingereicht werden, die den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Die Gebühr für die beiden Identitätskartenarten ist gleich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Pass und die Identitätskarte gemeinsam in Kombination zu einer gesamthaft tieferen Gebühr zu beziehen.

Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig. Für Schweizerinnen und Schweizer, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte aufgrund der künftigen Anforderungen im Schengen-Raum empfohlen.