Regierung schlägt zeitgemässe Regelungen für die Organisation der Gemeinden vor
Das geltende Gemeindegesetz stammt aus dem Jahr 1978 und wurde seitdem mehrmals angepasst. Es weist mittlerweile inhaltlichen und formalen Optimierungsbedarf auf. Dies teilt die Staatskanzlei mit. Um den Anforderungen an die Gemeinden auch in Zukunft gerecht zu werden, wurden die Bestimmungen einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Der Regierungsrat hat unter Einbezug von Gemeindevertretungen einen Vorschlag erarbeitet und startet die Anhörung.
Das Gemeindegesetz sei in die Jahre gekommen und entspreche nicht mehr in allen Teilen den Anforderungen, die für ein funktionierendes Gemeinwesen notwendig sind, heisst es in der Mitteilung. Der Regierungsrat hat deshalb unter Einbezug von Vertretungen von Gemeindebehörden und Verbänden einen Vorschlag für eine Totalrevision erarbeitet. Ziel dieser Revision ist es, unter Berücksichtigung einer möglichst grossen Organisationsautonomie der Gemeinden einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die Gemeinden stärkt und ihnen ermöglicht, ihre zunehmend komplexeren Aufgaben zu erfüllen. Dabei werden auch die aktuellen Herausforderungen wie die Anpassung an die Digitalisierung oder der Umgang mit dem Fachkräftemangel berücksichtigt.
Inhaltliche und formale Anpassungen
Mit den Anpassungen im Rahmen der Revision sollen Verfahren für die Gemeinden vereinfacht werden, damit diese mehr Handlungsspielraum erhalten und Ressourcen für ihre Kernaufgaben freigesetzt werden. Zudem sollen die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung erweitert und die Organisation verschiedener Gremien vereinfacht werden.
Gemeinden mit einer Gemeindeversammlung sollen in bestimmten Fällen Geschäfte einer direkten Urnenabstimmung unterstellen können. Auch soll das obligatorische Referendum in Gemeinden mit Gemeindeversammlung erweitert werden. Zudem soll das konstruktive Referendum für Budget und Steuerfuss eingeführt werden.
Das kommunale Strafbefehlsverfahren soll abgeschafft und die Zuständigkeit an die Staatsanwaltschaft übertragen werden, um die Gemeinden zu entlasten und eine klare Zuständigkeit zu garantieren.
Künftig sollen Gemeinden jährlich eine externe Vollprüfung der Jahresrechnung durchführen lassen, um die Prüfsicherheit zu erhöhen und die Finanzkommissionen von der finanztechnischen Prüfung zu entlasten. Die Finanzkommissionen sollen sich auf die finanzpolitische Kontrolle konzentrieren und eine strategische Rolle einnehmen.
Die Anhörung der Totalrevision dauert bis zum 5. Juni 2026. Das neue Gemeindegesetz würde frühestens im Januar 2028 in Kraft treten.
Anhörungsunterlagen: Totalrevision des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG)