Regierung lehnt Stimmrechtsalter 16 ab

Der Regierungsrat begrüsse ein aktives politisches Engagement junger Menschen, schreibt er in einer Botschaft zur Volksinitiative für eine Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre im Aargau. Er lehnt die Initiative jedoch ab. Das Stimmrechtsalter soll weiterhin dem Mündigkeitsalter entsprechen. Auch soll eine unterschiedliche Regelung zwischen Bund sowie Kanton und Gemeinden vermieden werden, schreibt die Regierung.

Der Regierungsrat anerkennt, dass das Anliegen der Initiantinnen und Initianten breit abgestützt und mit einer Ausnahme von sämtlichen Jungparteien lanciert worden sei. Die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre entspreche demnach "einem Bedürfnis der politisch interessierten Jugendlichen2. Deren Motivation für ein aktives Engagement bei politischen Entscheiden sei begrüssenswert. Es lasse sich nicht bestreiten, "dass aufgrund der Alterung der Bevölkerung Jugendliche heute bei den politischen Entscheidungen weniger stark vertreten sind als der Rest der Stimmberechtigten".

Stimmrechtsalter 16 bisher nur in Glarus

In der Schweiz habe allerdings bisher einzig der Kanton Glarus das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre gesenkt. Im Bund sowie in verschiedenen weiteren Kantonen wurde die Frage der Herabsetzung immer wieder thematisiert. Entsprechende Vorstösse blieben bis heute jedoch ohne Erfolg. So habe der Nationalrat erst vor rund einem Monat die Parlamentarische Initiative für ein Stimmrechtsalter 16 abgeschrieben.

Stimmrecht und Mündigkeit weiterhin im gleichen Alter

Aus Sicht des Regierungsrats soll das Stimmrechtsalter weiterhin dem Mündigkeitsalter (also 18 Jahre) entsprechen. Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger seien in der Schweiz eng miteinander verknüpft. So können etwa 16- und 17-Jährige keine Verträge rechtsgültig unterzeichnen. Bei dieser Einheitlichkeit von Stimmrechtsalter und Mündigkeitsalter soll es bleiben, wenn es nach der Regierung geht.

Zudem können sich junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren bereits heute in gewissem Umfang am politischen Leben beteiligen. Es gibt Jugendparlamente, Jugendsessionen und Jungparteien, in welchen auch Minderjährige sich aktiv einbringen und etwas bewirken können, argumentiert die Regierung. Schliesslich soll nach Ansicht des Regierungsrats eine unterschiedliche Regelung zwischen Bund sowie Kanton und Gemeinden vermieden werden.

Die Botschaft geht jetzt in die vorberatende Kommission, entscheiden wird der Grosse Rat. Es ist davon auszugehen, dass dieser Initiative ebenfalls ablehnt. Dann dürfte es zu einer Volksabstimmung kommen.

Botschaft an den Grossen Rat: GR 24.111