Projekt für geplante kantonale Asylunterkunft in Oftringen kommt wieder aufs Tapet
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Nachtrags- und einen Zusatzkredit für die Realisierung der kantonalen Asylunterkunft in Oftringen. Der Verpflichtungskredit aus dem Jahr 2023 soll um 2,85 Millionen Franken auf 7,45 Millionen Franken erhöht werden. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) bereitet die Unterkunft für eine gemischte Nutzung durch Familien und allein reisende Männer vor. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Der Kanton Aargau befindet sich seit dem 11. Januar 2023 im Asylbereich in einer Notlage. Die ober-irdischen Unterbringungskapazitäten für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sind beinahe ausgeschöpft. Um seinem gesetzlichen Auftrag hinsichtlich der Unterbringung nachzukommen, muss der Kantonale Sozialdienst (KSD) zurzeit auch in sieben unterirdischen Unterkünften Personen unterbringen. Deshalb will der KSD zusätzliche reguläre Unterkünfte eröffnen.
Bei der geplanten kantonalen Unterkunft in Oftringen handelt es sich um eine Modulbaute, die der Kanton Aargau von der Firma F. Hoffmann-La Roche AG, Basel, unentgeltlich übernehmen kann. Für den Abbau der Modulbaute am derzeitigen Standort Kaiseraugst, den Transport der Module und deren Wiederaufbau auf einer geeigneten Parzelle kommt der Kanton auf. Die Einwohnergemeinde Oftringen hat sich an ihrer Versammlung vom 7. September 2023 dafür ausgesprochen, dem Kanton Aargau eine gemeindeeigene Parzelle für die Realisierung der Unterkunft für zehn Jahre im Baurecht zur Verfügung zu stellen. Die Modulbaute bietet bei einer Nutzung als Asylunterkunft 150 Plätze.
Projektverzögerung
Am 21. November 2023 hatte der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit in Höhe von 4'598'829 Franken für das Vorhaben "kantonale Unterkunft Oftringen" beschlossen (GRB Nr. 2023-1167). Im Juni 2024 hat das Departement Gesundheit und Soziales das Projekt gestoppt, weil sich abzeichnete, dass die budgetierten Kosten nicht ausreichen. Trotz vorgängiger Überprüfung der Modulbaute hat der KSD erst im Rahmen der Erarbeitung des Baugesuchs festgestellt, dass diverse Ertüchtigungsarbeiten an der Modulbaute erforderlich sind, um alle für die Baubewilligung notwendigen Vorgaben beziehungsweise Anforderungen an eine Asylunterkunft zu erfüllen.
Aus den Ertüchtigungsarbeiten (Brandschutz, zusätzliche Installationen in Gemeinschafts- und Büroräumen sowie Elektro- und Schliessanlagen), den nötigen Umgebungsarbeiten sowie dem Beizug von externer Unterstützung unter anderem bei der Erarbeitung des Baugesuchs und für das Baumanagement und die Bauleitung resultieren Mehrkosten. Minderkosten konnte der KSD im Umfang von rund 710'000 Franken erzielen, unter anderem durch eine Reduktion des Rückbauumfangs der Fundation in Kaiseraugst. Unter dem Strich ist für die Realisierung des Vorhabens "kantonale Unterkunft Oftringen" ein Zusatzkredit von 2'852'171 Franken nötig.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Verpflichtungskredit vom 21. November 2023 um einen Zusatzkredit von 2'852'171 auf 7'451'000 Franken zu erhöhen.
Weil die Investitionskosten für das Projekt im Jahr 2024 und nicht im Jahr 2025 budgetiert waren, ist im laufenden Jahr eine Budgetüberschreitung zu erwarten. Deshalb beantragt das Departement Gesundheit und Soziales dem Grossen Rat im Aufgabenbereich 515 'Betreuung Asylsuchende' in der Investitionsrechnung einen Nachtragskredit für einen Nettoaufwand von 6'268'905 Franken.
Gemischte Unterkunft
Aufgrund der schwierigen Unterbringungssituation im Familienbereich, die seit rund anderthalb Jahren die unterirdische Unterbringung von Familien zur Folge hat, hat der Kantonale Sozialdienst im Rahmen der Baueingabe entschieden, die Unterkunft auch für Familien vorzubereiten und nicht nur für Einzelmänner zu nutzen. Die Modulbaute eignet sich für eine gleichzeitige Nutzung als Familien- und Männerunterkunft, unter anderem weil sie über zwei abtrennbare Stockwerke verfügt, Schulraum innerhalb der Baute realisiert werden kann und eine geeignete Aussenfläche vorhanden ist.
Diese Art der Nutzung bedingt jedoch laut Mitteilung gewisse bauliche Anpassungen der Module (beispielsweise zusätzliche sanitäre Anlagen), die Schaffung von Schulräumlichkeiten für die Beschulung der Kinder in den ersten Monaten, die Errichtung eines Spielplatzes sowie zusätzliche Ausstattung respektive Mobiliar (insbesondere für die Schulräume). Insgesamt betragen die Zusatzkosten für die Anpassungen und zusätzlichen Ausstattungen, die es für die Nutzung als Familien- und Männerunterkunft benötigt, rund 340'000 Franken. Diese Kosten sind im beantragten Zusatzkredit enthalten.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 25.102(öffnet in einem neuen Fenster)