Pflegerestkosten belasten Gemeinden stark: Grossräte wollen nun Planung und Finanzierung der Pflegeversorgung kantonalisieren

Pflegerestkosten belasten  Gemeinden stark: Grossräte wollen nun Planung und Finanzierung der Pflegeversorgung kantonalisieren
Titus Meier, Sprecher der Motionäre. Foto: Michael Küng

Grossräte aus allen Fraktionen (mit Ausnahme der EVP) haben eine Motion zur Pflegefinanzierung eingereicht. Sprecher ist Titus Meier, FDP, Brugg, Mitmotionäre sind Andreas Schmid, FDP, Lenzburg, Edith Saner, Mitte, Birmenstorf, Luzia Capanni, SP, Windisch, Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, Hanspeter Hilfiker, FDP, Aarau, Severin Lüscher, Grüne, Schöftland, Markus, Schneider, Mitte, Baden, Patrick Gosteli, SVP, Kleindöttingen, Lukas Huber, GLP, Berikon, Reto Wettstein, FDP, Brugg.

Die Planung und der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand der ambulanten, intermediären und stationären Pflegeversorgung (Spitex, Pflegeheime) seien vom Kanton zu übernehmen, verlangen die Motionäre.

Pflegerestkosten sind überdurchschnittlich stark angestiegen

Sie begründen dies so: Anlässlich der Neuordnung der Spital- und Pflegefinanzierung 2012 wurde die Spitalfinanzierung zur alleinigen Aufgabe des Kantons, während die ambulanten und stationären Pflegerestkosten seither von den Gemeinden zu tragen sind. In den vergangenen Jahren sind die Pflegerestkosten in fast allen Gemeinden im Vergleich zu anderen Ausgabenposten überdurchschnittlich stark angestiegen.

Diese Entwicklung sei seinerzeit in dieser Grössenordnung nicht unbedingt absehbar gewesen, schreiben die Motionäre: Neben der demografischen Entwicklung, d.h. der Zunahme betagter Menschen mit Pflegebedarf, haben in den letzten Jahren auch die gestiegenen Personal- und Sachkosten zu einem starken Wachstum beigetragen. Weil die Beiträge der Krankenversicherung sowie die Patientenbeteiligung fixiert sind, sei das ganze Kostenwachstum zulasten der Gemeinden erfolgt. Diese haben jedoch weder Einfluss auf die Tarifverhandlungen noch auf Qualitätsvorgaben oder die Leistungssteuerung. Auch fehlen ihnen Möglichkeiten der Einflussnahme auf Bundesebene.

Die Planung und die Bereitstellung der notwendigen Pflegeplätze auf lokaler und regionaler Ebene seien eine kaum bewältigbare Aufgabe. Die Planungsgrundlage sei stark geprägt von der soziodemografischen Entwicklung und gesellschaftlichen Trends, welche auf kommunaler Ebene nicht beeinflusst werden können. Im Gegenteil, es bestehen heute Hemmnisse für die Gemeinden, Angebote im Bereich altersgerechtes Wohnen zu realisieren. Die Schaffung entsprechender Angebote führe oft zu einem Zuzug und zu einem Wechsel des Wohnortes, so dass bei einem späteren Eintritt in ein Pflegeheim die Zuständigkeit zur Finanzierung der Restkosten bei den Gemeinden zu liegen kommt, die altersgerechtes Wohnen fördern. Zur Entlastung der teuren Pflegeheimplätze seien aber genau solche Angebote wertvoll.

Es sei nicht verständlich, heisst es weiter, "dass die überwiesene Motion 24.189 nicht bereits umgesetzt ist. Im Juni 2024 genehmigte der Grosse Rat die GGpl 2030 und damit auch die Stossrichtung zur Bildung von Versorgungsregionen. Die Gemeinden sollen sich zu Versorgungsregionen zusammen schliessen, um gemeinsam die ambulante, intermediäre und stationäre Pflegeversorgung sicherzu stellen. Die Finanzierung wurde im Rahmen der Erarbeitung der GGpl 2030 breit diskutiert".

Gemeinden klar für Finanzierung durch den Kanton

In einer Umfrage durch das DGS bei den Gemeinden (2021) sprachen sich diese klar für eine Finanzierung durch den Kanton aus. Dieses Anliegen soll hiermit wieder aufgenommen werden. Ausserdem stimmten im November 2024 die Stimmberechtigten der «Einheitlichen Finanzierung Ambulant und Stationär» (EFAS) zu, um die heute bestehenden Fehlanreize durch die unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu eliminieren. Ab 2028 sollen ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden, ab 2032 auch die Pflegeleistungen.

Der Anteil der öffentlichen Hand wird gemäss Bundesgesetz in allen Bereichen des Gesundheitswesens vom Kanton getragen. Unter Berücksichtigung des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz werde die Verantwortung für die Pflegeversorgung vom Kanton zu tragen sein, so die Motionäre weiter. Es sei deshalb jetzt der richtige Zeitpunkt, die Finanzierung und die Zuständigkeit bei der ambulanten und stationären Pflege neu zu regeln und diese wie auch die Spitalplanung und -finanzierung beim Kanton anzusiedeln.

Mit diesem Schritt soll auch die Aufgabe der geplanten Versorgungsregionen den veränderten Zuständigkeiten angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen durch die Zuständigkeitsverschiebung in der ambulanten und stationären Pflege von den Gemeinden zum Kanton sollen im Kontext der Lastenentwicklung Kanton/Ge meinden überprüft und mit geeigneten Massnahmen ausgeglichen werden, heisst es im Vorstoss abschliessend.