Rat lehnt Motion ab, die wollte, dass der Kanton für die Gemeinden finanziell bei der Pflegeversorgung einspringt - Gallati warnte eindringlich
In einer Motion verlangen jetzt Titus Meier, FDP, Brugg (Sprecher), Andreas Schmid, FDP, Lenzburg, Edith Saner, Mitte, Birmenstorf, Luzia Capanni, SP, Windisch, Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, Dr. Hanspeter Hilfiker, FDP, Aarau, Dr. Severin Lüscher, Grüne, Schöftland, Markus Schneider, Mitte, Baden, Patrick Gosteli, SVP, Böttstein, Lukas Huber, GLP, Berikon, Reto Wettstein, FDP, Brugg, eine Kantonalisierung von Planung und Finanzierung der Pflegeversorgung. Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss ab, bzw. würde ihn als Postulat entgegennehmen.
Worum geht es? Die Planung und der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand der ambulanten, intermediären und stationären Pflegeversorgung (Spitex, Pflegeheime) sind vom Kanton zu übernehmen, verlangen die Motionäre. Begründung: Anlässlich der Neuordnung der Spital- und Pflegefinanzierung 2012 wurde die Spitalfinanzierung zur alleinigen Aufgabe des Kantons, während die ambulanten und stationären Pflegerestkosten seither von den Gemeinden zu tragen sind. In den vergangenen Jahren sind die Pflegerestkosten in fast allen Gemeinden im Vergleich zu anderen Ausgabenposten überdurchschnittlich stark angestiegen.
Diese Entwicklung sei seinerzeit in dieser Grössenordnung nicht unbedingt absehbar gewesen, argumentieren die Motionäre: Neben der demografischen Entwicklung, d. h. der Zunahme betagter Menschen mit Pflegebedarf, haben in den letzten Jahren auch die gestiegenen Personal- und Sachkosten zu einem starken Wachstum beigetragen. Weil die Beiträge der Krankenversicherung sowie die Patientenbeteiligung fixiert sind, sei das ganze Kostenwachstum zulasten der Gemeinden erfolgt.
Die Gemeinden haben jedoch weder Einfluss auf die Tarifverhandlungen noch auf Qualitätsvorgaben oder die Leistungssteuerung. Auch fehlen ihnen Möglichkeiten der Einflussnahme auf Bundesebene. Die Planung und die Bereitstellung der notwendigen Pflegeplätze auf lokaler und regionaler Ebene sind eine kaum bewältigbare Aufgabe. Die Planungsgrundlage sei stark geprägt von der soziodemografischen Entwicklung und gesellschaftlichen Trends, welche auf kommunaler Ebene nicht beeinflusst werden können. Im Gegenteil, es bestünden heute Hemmnisse für die Gemeinden, Angebote im Bereich altersgerechtes Wohnen zu realisieren.
Die Schaffung entsprechender Angebote führe oft zu einem Zuzug und zu einem Wechsel des Wohnortes, so dass bei einem späteren Eintritt in ein Pflegeheim die Zuständigkeit zur Finanzierung der Restkosten bei den Gemeinden zu liegen kommt, die altersgerechtes Wohnen fördern. Zur Entlastung der teuren Pflegeheimplätze seien aber genau solche Angebote wertvoll, betonen die Motionäre.
EFAS greift ab 2028 und ändert viel - später auch bei der Pflege
In der Debatte im Grossen Rat weisen gleich mehrere Grossrätinnen und Grossräte darauf hin, dass bald EFAS greife (die Einheitliche Finanzierung alles Gesundheitsleistungen). Ab 2028 finanzieren Kantone und Versicherer alle Gesundheitsleistungen nach demselben Schlüssel. Ab 2032 gilt das auch für die Pflege. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen ist abgeschlossen, der Bund wertet die eingegangenen Stellungnahmen aus – die definitiven Regeln werden in Bern jetzt vorbereitet. Im Grossen Rat verstehen deshalb viele das zögerliche Agieren des Aargauer Regierungsrats bei diesem Vorstoss nicht.
Jeanine Glarner: "dann haben wir noch genau gleich viele Kosten, haben aber überhaupt nichts mehr zu sagen"
Anders argumentiert Jeanine Glarner (FDP, selbst Frau Gemeindeammann). Die Geminden hätten bei den Normkosten sehr wohl etwas zu sagen. Sie fragt, ob Aufgabenverschiebungen zum Kanton für die Gemeinden jemals günstiger gekommen seien. Wahrscheinlich müsse man dann wohl einen Steuerfussabtausch machen. "Dann haben wir noch genau gleich viele Kosten, haben aber überhauopt nichts m,ehrbzu sagen." Sie appelliert an die Gemeinden, erst ihren Job zu machen. Wenn EFAS kommt, könne man dann wieder diskutieren.
Gallati: am Schluss orientalischer Basar
Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati wehrt sich jetzt namens des Regierungsrats. Der Regierungsrat würde den Vorstoss abgeschwächt als Postulat entgegennehmen. Wenn man sage, der Kanton habe den grössten Hebel in der Langzeitplanung. Der Kanton habe null Handlungsspielraum. Am Schluss mache man einen orientalischen Basar mit der Gemeindeammänner Vereinigung und der vaka, und habe am Schluss dann die Normkosten. Es habe noch nie eine Anfechtung gegeben, so Gallati. Doch der Kanton habe dabei NULL Spielraum.
Jetzt wäre der dümmste Moment, eine Änderung der Finanzierungskosten zu beschliessen, mahnt Gallati. Es gebe ja auch noch einen Vorstoss zur Plafonierung der Kosten. Mit dieser Motion würde man die Versorgungsregionen gefährden, das sei völlig klar. Den hier im Rat vorgebrachten Vorwurf, der Kanton schiebe Kosten auf die Gemeinden ab, weist Gallati entschieden zurück.