Pflegeheim- und Spitexkosten explodieren - jetzt wollen die Gemeindeammänner die Kosten für die Gemeinden plafonieren

Pflegeheim- und Spitexkosten  explodieren -  jetzt wollen die Gemeindeammänner die Kosten für die Gemeinden plafonieren
Im Bild ein Pflegeheim. Foto: MKU

Die Finanzierung der Pflegerestkosten stellt die Aargauer Gemeinden zunehmend vor grosse Herausforderungen. Aufgrund der demografischen Entwicklung sei in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg der Kosten zu rechnen, während die Gemeinden auf die wesentlichen Kostentreiber nur beschränkt Einfluss nehmen können, heisst es im jüngsten Update der Gemeindeammännervereinigung des Kantons Aargau (GAV).

Pflegerestkosten auf dem Stand des Rechnungsjahres 2025 plafonieren

Bis zur Einführung der einheitlichen Finanzierung der Pflegeleistungen (EFAS) im Jahr 2032 besteht deshalb aus Sicht der Gemeinden dringender Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund hat Grossrat Andreas Schmid eine Motion eingereicht, welche eine Entlastung der Gemeinden bei den Pflegerestkosten fordert. Konkret sollen die von den Gemeinden zu tragenden Pflegerestkosten auf dem Stand des Rechnungsjahres 2025 plafoniert werden. Die darüber hinausgehenden Mehrkosten sollen bis zur Einführung von EFAS beziehungsweise bis zu einer definitiven Neuregelung der Pflegefinanzierung vom Kanton übernommen werden.

Im Unterschied zur bereits hängigen Motion 25.384 verzichte der Vorstoss bewusst auf eine Verlagerung der Planungsverantwortung auf den Kanton, schreibt die GAV. Die Zuständigkeit der Gemeinden für die Pflegeplanung sowie die Bildung von Versorgungsregionen gemäss dem vom Grossen Rat beschlossenen Ziel 12 der GGpl 2030 bleibe damit unverändert bestehen. Die Motion konzentriert sich ausschliesslich auf die finanzielle Entlastung der Gemeinden. Der Vorstand der GAV hat beschlossen, diese Motion zu unterstützen.

In drei Jahren von 100 auf 160 Millionen Franken

In der Motion oben erwähnten schreibt Schmid, dass sich die von den Gemeinden getragenen Restkosten (stationäre Pflegeheime sowie ambulante Leistungserbringer ohne Leistungsvereinbarung) laut regierungsrätlichen Angaben von rund 100 Mio. Franken (2021) auf rund 160 Mio. Franken (2024) erhöht haben – eine Zunahme von über 60 Prozent innert dreier Jahre. Allein bei den Pflegeheimen stiegen die Restkosten von 92,7 auf 138,8 Mio. Franken, bei den privaten Spitex-Organisationen von 5,7 auf 18,1 Mio. Franken. Werden die ambulanten Leistungserbringer mit Leistungsvereinbarung mitberücksichtigt, lag die gesamte Belastung der Gemeinden 2024 bei über 200 Mio. Franken. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit einer weiteren Zunahme zu rechnen.