Anhörungsstart zu Mitsprache- und Informationsrechten des Grossen Rats in Notstandslagen
Am 27. August 2024 wurde die parlamentarische Initiative der Kommission für Aufgaben und Finanzen (KAPF) betreffend "Notstandsrecht" durch den Grossen Rat vorläufig unterstützt und an die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) zur Behandlung zugewiesen. Die Kommission AVW hat das Geschäft am 12. November 2024 sowie am 27. Februar 2025 beraten und beschlossen, die parlamentarische Initiative mit Änderungen in die Anhörung zu geben. Dies teilt sie mit.
Änderungsvorschläge für das Notstandsrecht
Der Regierungsrat soll demnach verpflichtet werden, dem Grossen Rat Sonderverordnungen, die er gestützt auf die Kantonsverfassung erlässt, nachträglich zur Genehmigung vorzulegen. Hierzu ist eine Verfassungsänderung notwendig. Der Prozess zur nachträglichen Genehmigung soll zudem im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) rechtlich verankert werden. Die rasche Handlungsfähigkeit des Regierungsrats soll dabei erhalten bleiben. Zudem sollen dem Grossen Rat in Notstandslagen gegenüber dem Regierungsrat verbindliche Informationsrechte zugesichert werden, indem eine bestehende oder eine speziell dafür eingesetzte grossrätliche Kommission den Regierungsrat in seiner Arbeit begleitet.
Für die vorzeitige Freigabe von notwendigen Budgetmitteln und Verpflichtungskrediten für Massnahmen, die keinen Aufschub dulden, soll der Regierungsrat zudem zwingend vorgängig die Ermächtigung des zuständigen Organs des Grossen Rats einholen. Diese Regelung soll auch ausserhalb von Notstandslagen gelten.
Zuständigkeiten sollen klarer definiert werden
Die Kommission AVW begrüsst es laut Mitteilung grossmehrheitlich, dass die Regelungen für Notstandslagen verschärft und die Zuständigkeiten klarer definiert werden. Sie findet es wichtig, dass der Grosse Rat so seine Aufsichtspflicht besser wahrnehmen kann. Eine Minderheit der Kommission AVW befürchtet, dass durch die vorgesehenen Änderungen unnötiger Bürokratismus generiert wird.
Im Hinblick auf die Berücksichtigung einer möglichst vollständigen demokratischen Meinungsbildung wird eine öffentliche Anhörung zu sämtlichen geplanten Änderungen – auch für diejenigen auf Dekretsstufe – durchgeführt. Sie dauert bis zum 25. August 2025.
Anhörungsunterlagen: Parlamentarische Initiative der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) betreffend "Notstandsrecht"