Dritter bewilligungsfreier Verkaufssonntag für Gemeinden:
Der Grosse Rat hat beschlossen, dass Gemeinden künftig einen dritten bewilligungsfreien Sonntag mit der Beschäftigung von Arbeitnehmenden festlegen dürfen. Voraussetzung ist eine Anmeldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit. Die Neuregelung tritt per 1. September 2025 in Kraft. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Bereits heute gelten im Kanton Aargau zwei