
200 bzw. 400 Franken höherer Versicherungsabzug und höhere Kinderabzüge - was im Aargau sonst noch per 1. Januar ändert
Am 1. Januar 2025 treten verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2025 betreffen unter anderem das Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht, das Projekt zur Subjektfinanzierung in der Behindertenhilfe, die Steuergesetzrevision 2025, die aktuellen Zinssätze, die Weinbauverordnung, die Tierhalterbeiträge, die Sozial- und Präventionsverordnung (SPV), die Pflegeverordnung (PflV)