Disziplinarverfahren gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt eröffnet
Im Zusammenhang mit dem unentschuldigten Fernbleiben an einer Obergerichtsverhandlung im Juni 2023 hat der Regierungsrat die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt beschlossen. Gegen die weiteren involvierten Personen, namentlich eine Staatsanwältin sowie die Leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, sieht der Regierungsrat gemäss heutigen Erkenntnissen keine Grundlage zur Prüfung personalrechtlicher