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Schätzungsverfügungen: falsche Bezeichnung bei Adress- und Eigentümerangaben - Schätzwerte nicht betroffen

Beim Versand der neuen Schätzungsverfügungen für den Eigenmietwert und den Vermögenssteuerwert der Liegenschaften ist ein technischer Fehler im Bereich der Adress- und Eigentümerfelder aufgetreten. Die in der Verfügung aufgeführten Schätzwerte sind davon nicht betroffen. Das Steueramt des Kantons Aargau bedauert die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten. Dies teilt die Staatskanzlei mit. Mit
Mathias Küng