Teilrevidiertes Gesetz über politische Rechte für zweite Lesung bereit
Der Grosse Rat hat in erster Lesung die Frist für Beschwerden zu Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsfragen auf 20 Tage festgelegt – bisher waren es 3 Tage. Mit der längeren Frist soll die Möglichkeit zur Ergreifung von Beschwerden verbessert werden. Eine Ausnahme gilt für zweite Wahlgänge auf kantonaler und kommunaler Ebene. Hier