Nur noch eine Woche Sportferien? - das sagt der Regierungsrat dazu
Im Kanton Aargau legt der Erziehungsrat für den gesamten Kanton verbindlich folgende Schulferien fest: zwei Wochen Frühlingsferien, zwei Wochen Herbstferien, zwei Wochen Weihnachtsferien sowie drei Wochen Sommerferien. Die restlichen vier Wochen werden durch die Gemeinden bestimmt. Bestimmte Ferienzeiten – etwa die fünfwöchigen Sommerferien oder die zweiwöchigen Sportferien – scheinen sich indessen mehrheitlich als feste Bestandteile des Ferienkalenders etabliert zu haben. Dies schreibt SVP-Grossrätin Nicole Burger in einer Interpellation.
Gerade dies Sportferientage würden jedoch zunehmend als belastend empfunden, wie sowohl eigene Beobachtungen als auch zahlreiche Rückmeldungen aus dem unmittelbaren Umfeld der Interpellantin bestätigten. Die Kombination aus winterlichen Witterungsbedingungen, eingeschränkten und
oft kostenintensiven Freizeitangeboten sowie der schwierigen Vereinbarkeit mit beruflichen Verpflichtungen führe dazu, dass diese Zeit für viele Familien eine erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderung bedeute.
Hinzu komme, dass sich die wenigsten Familien zwei Wochen Skiferien leisten können.
Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen sei vielmehr davon auszugehen, dass ein grosser Teil der Familien weder über die finanziellen Mittel noch über den Zugang zum Skisport verfügt. Für viele Kinder bedeuteten die Sportferien daher zwei Wochen mit begrenzten Aktivitätsmöglichkeiten, häufig unter
wenig attraktiven Wetterbedingungen – und dies in der Regel kurz nach den zweiwöchigen Weihnachtsferien.
Thurgau zum Beispiel macht Heuferien
Ein Blick in andere Kantone zeige alternative Modelle: So hat der Kanton Thurgau sogenannte «Heuferien» eingeführt (zwischen Auffahrt und Pfingstmontag) und im Gegenzug die Sportferien auf eine Woche reduziert. Dieses Modell biete mehrere Vorteile: Ferien ausserhalb der Hochsaison seien kostengünstiger, und durch die geschickte Einbettung von Feiertagen entstehe eine längere zusammenhängende Ferienzeit zu einer Jahreszeit, die vielfältige Freizeitaktivitäten im Freien auch ohne grossen finanziellen Aufwand ermögliche. Burger stellte dazu der Regierung mehrere Fragen. Ihre Antwort liegt jetzt vot.
Das antwortet die Regierung
Der regierungsrat schreibt,die Gemeinden verfügten über einen erheblichen Gestaltungsspielraum, um die Ferienplanung auf regionale Gegebenheiten und örtliche Bedürfnisse abzustimmen. Das von der Interpellantin angesprochene Problem der kurzen Zeitspanne zwischen Weihnachtsferien und Sportferien sei nicht in allen Regionen des Kantons gegeben. Es betreffe insbesondere Gemeinden im Raum Aarau und in den Regionen des Westaargaus. Andere Gemeinden legten ihre Sportferien deutlich später an. Dabei können sie beispielsweise lokale Traditionen und kulturelle Anlässe berücksichtigen, etwa die Basler Fasnacht.
Erwerbstätige Eltern sind während jeder Ferienwoche darauf angewiesen, die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren
Eine solche Ferienplanung könne indessen dazu führen, räumt die Regierung ein, dass der Zeitraum zwischen Sport- und Frühlingsferien kürzer ausfällt. Eine kurze Zeitspanne zwischen Weihnachts- und Sportferien sei daher kein kantonsweites Argument für eine Änderung der gesetzlichen Ferienstruktur. Unabhängig vom konkreten Ferienzeitpunkt seien erwerbstätige Eltern während jeder Ferienwoche darauf angewiesen, die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren. Eine Verschiebung der Sportferien in eine andere Jahreszeit verändere diesen grundsätzlichen Betreuungsbedarf nicht.
Regierung hebt Bedeutung der Sportferien für Skilager hervor
Ebenfalls hervorzuheben sei die Bedeutung der Sportferien für die Durchführung von Skilagern. Diese haben an den meisten Aargauer Schulen eine lange Tradition und seien für viele Schülerinnen und Schüler ein prägendes gemeinschaftliches Erlebnis. Für schneesportbegeisterte Familien würde eine einzelne Sportferienwoche dazu führen, dass sich Kinder zwischen der Teilnahme am schulischen Skilager und gemeinsamen Familienferien entscheiden müssten. Zwei Sportferienwochen schüfen dafür zeitlichen Spielraum und verhinderten, dass die schulischen Skilager unmittelbar mit den Ferienplänen der Familien konkurrieren (zumal das Skifahren in der Schweiz ein Volkssport ist).
Bei der Buchung von Lagerhäusern und anderen Unterkünften trage die Staffelung der Sportferien im Kanton Aargau zu einer erhöhten Verfügbarkeit und zu einer besseren Verteilung in den Feriendestinationen aber auch bei Aargauer Freizeitangeboten/Freizeitanlagen bei.
Der Regierungsrat hat sich küztlich schon zu einer Interpellation der FDP-Fraktion betreffend alternative Schulzeitmodelle mit der Frage nach der Festlegung der Schulferien befasst. Gegenstand dieser Interpellation war ein Schulzeitmodell mit einer verkürzten Schulwoche und deutlich weniger Schulferien. Der Regierungsrat hielt dabei fest, dass die bestehende Ferien- und Wochenstruktur bereits gewisse Spielräume auf Gemeindeebene vorsehe und dass strukturelle Änderungen erhebliche pädagogische, organisatorische, personelle und finanzielle Auswirkungen hätten.
Diese Einschätzungen, wonach eine blosse Veränderung der Ferien- und Wochenstruktur keine Verbesserung der pädagogischen Qualität erwarten lässt, eine Reduktion der Ferien den Betreuungsbedarf der Familien nicht zwingend verringere und weitergehende Änderungen zunächst auf belastbare Erkenntnisse aus laufenden Schulversuchen abgestützt werden sollten, seien auch für die vorliegenden Fragen relevant. Sie betröfen jedoch nicht unmittelbar die Festlegung oder Verschiebung einzelner Sportferienwochen.
Regierungsrat sieht keine Notwendigkeit, Ferienstruktur zu ändern
Der Regierungsrat erkennt keine Notwendigkeit, in die Gemeindeautonomie einzugreifen und die bestehende Ferienstruktur zu ändern. Die geltende Regelung lasse den Gemeinden bei vier Ferienwochen den Gestaltungsspielraum. Sie können die Sportferien zeitlich so ansetzen, dass unter anderem kulturelle Anlässe, lokale Traditionen, die Bedürfnisse der Familien sowie die Organisation von Skilagern berücksichtigt werden. Dies gelte auch für die zeitliche Distanz zu den Weihnachtsferien.
Der Regierungsrat anerkennt aber, dass sich nicht alle Familien eine Woche oder zwei Wochen Skiferien leisten können und dass Ferien für einige Aargauer Kinder nicht mit einem Aufenthalt in den Bergen verbunden sind. Daraus folge jedoch nicht zwingend, dass die Sportferien kantonal verkürzt oder durch eine andere Ferienperiode ersetzt werden müssten. Die Sportferien seien nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass Familien tatsächlich Wintersportferien verbringen.