Aargauischer Grosser Rat passt den innerkantonalen Finanzausgleich an

Aargauischer Grosser Rat passt den innerkantonalen Finanzausgleich an
Kommissionspräsident Hanspeter Hilfiker im Grossen Rat. Foto: Michael Küng

Das erste grosse Geschäft betrifft Anpassungen des kantonalen Finanzausgleichs.

es spricht Kommissionspräsident Hanspeter Hilfiker. Nachstehend sein einleitendes Votum.

Die Kommission AVW hat das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden diskutiert, ebenso das Dekret über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden.

Das Geschäft geht auf den ersten Wirkungsbericht zum neuen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden zurück. Inhaltlich sollen zwei Themenbereiche angepasst werden: Der räumlich strukturelle Ausgleich und der Soziallastenausgleich. In der ersten Beratung des Geschäfts hat der Grosse Rat am 13. Januar 2026 die Anpassungen mit 96 zu 35 Stimmen gutgeheissen und vier Prüfungsanträge überwiesen.

Mit der Botschaft zur zweiten Beratung liegen die Stellungnahmen und Einschätzungen des Regierungsrates vor.

Das Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission nicht bestritten.

Die ergänzend gelieferten Daten zu den einzelnen Gemeinden wurden verdankt.

Die Antworten zu den vier Prüfungsanträgen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Vordergrund standen die Unterstützungsbeiträge bei Gemeindezusammenschlüssen; sie sind an anderer Stelle zu diskutieren, so Hilfiker.

Grundbeitrag Soziallastenausgleich: bleibt es bei 7000 Franken?

Was die Kernanliegen der Gesetzesanpassungen betrifft, gab in der Kommission insbesondere die Anpassung des Soziallastenausgleich, d.h. die vorgeschlagene Reduktion des Grundbetrags von bisher 7000 Fr. auf 5000 Fr. zu Diskussionen Anlass. Aus der Mitte der Kommission wurde der Antrag gestellt, diese Reduktion nicht vorzunehmen und bei den 7000 Fr. zu bleiben. Die Auskunftspersonen haben darauf hingewiesen, dass kantonsweit 7000 Fr. zu hoch seien, so Hilfiker, und dass der Grossteil der Gemeinden, z.T. auch grosse Zentrumsgemeinden, diese Reduktion befürworten. Der Antrag wurde schliesslich mit 11 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

In der Schlussabstimmung haben die 14 anwesenden Kommissionsmitglieder den Entwurf einer Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden mit 11 zu 3 Stimmen in 2. Beratung zugestimmt.

Auch dem Antrag 2, der Änderung des Dekrets über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden wurde zugestimmt, mit 10 zu 3 Stimmen, bei 1 Enthaltung.

Es zeichnet sich in den Voten in der Debatte des Grossen Rates trotz starken Vorbehalten der FDP und einem umstrittenen Votum von Harry Lütolf (Die Mitte) klar ab, dass er auf die Vorlage eintritt.

Der Rat tritt ein. Jetzt folgt die Detaildebatte.

Nun stellt die FDP den Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Rechts von 7000 Franken als Grundbeitrag beim Soziallastenausgleich (gegen die vorgeschlagene Senkung auf 5000 Franken). Der Rat lehnt den FDP-Antrag mit 71 : 58 ab, der Grundbeitrag wird somit gesenkt.

Jetzt geht es um die Gesetzesänderung überhaupt. Antrag 1 wird vom Rat in zweiter Beratung klar mit 90 : 43 beschlossen.

Auch Antrag 2 wird mit 69 : 63 gutgeheissen.

Antrag 3 betrifft den nächsten Wirkungsbericht per 2029. Auch hier stimmt der Rat mit 114 : 19 gutgeheissen.

Das Geschäft ist erledigt.