Neues Instrument Volksmotion? - Bundesrat will Vorstoss von Maya Bally prüfen

Mit einem Postulat möchte die aargauer Mitte-Nationalrätin Maya Bally den Bundesrat beauftragen, die Zweckmässigkeit der Einführung eines neuen Instruments im Bundesrecht zu prüfen, das es dem Parlament ermöglicht, Beiträge aus der Bevölkerung entgegenzunehmen: die Volkmotion.

Der Bundesrat teilt jetzt mit, dass er dem Parlament die annahme des Vorstosses empfiehlt.

Worum geht es genau?

Bally will insbesondere folgendes prüfen lassen:

  • die Anzahl der (elektronisch) erforderlichen Unterschriften für die Einreichung einer Bürgermotion oder zusätzliche Zulassungsregeln, wie beispielsweise eine begrenzte Anzahl von Motionen pro Session;
  • die Zulässigkeitsvoraussetzungen für dieses Instrument;
  • das Prüfungsverfahren durch die Räte;
  • die institutionellen und rechtlichen Auswirkungen;
  • relevante Erfahrungen auf Kantons- und Gemeindeebene;
  • die demokratischen Vor- und Nachteile einer solchen Regelung.

Referendum und Initiative bleiben oft ressourcenstarken Gruppen vorbehalten

Die Stabilität einer repräsentativen Demokratie beruhteauf ihrer Fähigkeit, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen, begründet Bally. In der Schweiz erfüllen das Referendum und die Volksinitiative bereits diese Rolle, aber sie haben zwei wesentliche Nachteile: Die Einschränkung des parlamentarischen Handlungsspielraums und wegen ihrer Komplexität und Kosten, bleiben sie oft ressourcenstarken Gruppen vorbehalten. Die Petition ist zwar leicht zugänglich, aber wenig verbindlich, da eine einzige Unterschrift ausreicht und das Parlament nicht verpflichtet ist, darauf zu reagieren.

Die Volkmotion würde eine Zwischenposition einnehmen: Zugänglich, aber anspruchsvoll genug, um die Seriosität der Vorschläge zu gewährleisten. Das Ziel der Volkmotion ist es, die Interaktion zwischen dem repräsentativen System und der direkten Demokratie zu stärken und die demokratische Zusammenarbeit zu fördern. Das neue Instrument würde auf einfache Weise eine verstärkte partizipative Demokratie ermöglichen und sich gleichzeitig in die bestehenden parlamentarischen Mechanismen einfügen.

Inspiriert von den positiven Erfahrungen in mehreren Kantonen (Neuchâtel, Freiburg, Solothurn, Appenzell Ausserrhoden usw.), wo die Bürgermotion bereits existiert und als «wirksam» bezeichnet wird, "würde diese Neuerung dem Bundesparlament ermöglichen, die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger besser wahrzunehmen und so die demokratische Widerstandsfähigkeit der Schweiz zu stärken", schreibt Bally abschliessend.