Neue Kantonale Asylunterkunft in Rupperswil geplant
Der Kantonale Sozialdienst (KSD) prüft die Möglichkeit, auf einer Teilfläche des Areals Bahnhof Nord in Rupperswil während 15 Jahren eine kantonale Asylunterkunft mit 175 Plätzen zu betreiben. Die befristete Zwischennutzung erfolgt in Abstimmung mit dem Gemeinderat und steht unter Vorbehalt des Beschlusses des benötigten Verpflichtungskredits durch den Grossen Rat. Dies teilot das zuständige Departement Gesundheit und Soziales mit.
Im Asylbereich gilt seit dem 13. Januar 2023 bekanntlich die Notlage. Die regulären Asylstrukturen sind überlastet, weshalb der Kanton derzeit acht unterirdische Notunterkünfte betreibt. Die regulären Familien- und Männerunterkünfte sind zu 91 Prozent respektive 96 Prozent belegt. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) ist laufend auf der Suche nach weiteren Asylunterkünften, um die nötigen Kapazitäten zu erhalten oder zu schaffen.
Nach dem Umzug der Ferrum AG nach Schafisheim befindet sich das Areal Bahnhof Nord in einer Transformationsphase. Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rupperswil sieht für das Gebiet einen Gestaltungsplan vor. Bei der geplanten Asylunterkunft handelt es sich um ein davon getrenntes Vorhaben einer Zwischennutzung. Sie ist zeitlich befristet und tangiert die geplante Entwicklung des Areals nicht.
Der KSD mietet die temporär zu errichtende Asylunterkunft laut Mitteilung von der RS Properties AG. Zudem beabsichtigt der KSD, die Asylunterkunft mit 175 Plätzen mit eigenem Personal zu betreiben. Der Gemeinderat Rupperswil unterstützt die befristete Zwischennutzung. Der KSD rechnet die Plätze der Unterkunft der Gemeinde Rupperswil an ihre Aufnahmepflicht an.
Für die Anmietung und die Einrichtung der Unterkunft ist ein Verpflichtungskredit in der Höhe von voraussichtlich etwa 8,5 Millionen Franken nötig. Dieser fällt in die Kompetenz des Grossen Rats. Das Departement Gesundheit und Soziales beabsichtigt, das Geschäft noch in diesem Jahr dem Regierungsrat und – dessen Zustimmung vorausgesetzt – anschliessend dem Grossen Rat vorzulegen.
Die bauliche Realisierung der Asylunterkunft würde nach Beschluss des Verpflichtungskredits – sofern keine Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren auftreten – rund eineinhalb Jahre benötigen. Demzufolge ist ein Bezug der Unterkunft frühestens ab Mitte des Jahres 2028 möglich. Ob die Unterkunft für Familien oder Männer genutzt werden soll, ist zum heutigen Zeitpunkt offen. Dies hängt von den Zuweisungen des Bundes sowie vom daraus resultierenden Bedarf zum Zeitpunkt der Eröffnungsplanung ab.