Neuanlauf der Regierung: aus Frau Gemeindeammann soll Gemeindepräsidentin werden

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft, um die bisherigen Begriffe "Landammann", "Landstatthalter" und "Gemeindeammann" durch zeitgemässe und geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu ersetzen. Da diese Anpassungen eine Teilrevision der Kantonsverfassung erfordern, wird auch eine Volksabstimmung notwendig werden. Die Inkraftsetzung würde frühstens auf Frühling 2027 erfolgen. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Entsprechende Vorschläge waren schon vor Jahren vom damaligen Volkswirtschaftsdirektor Urs Hofmann gemacht worden, aber an massivem Widerstand der SVP gescheitert. Es wird sich zeigen, ob der Neuanlauf gelingt. Nach geltender Regelung steht es den Gemeinden frei, die Bezeichnung selbst anzupassen. Etliche Gemeinden haben von dieser Kompetenz bereits Gebrauch gemacht.

Künftig soll Frau Gemeindeammann als Gemeindepräsidentin betitelt werden. Den Anstoss dazu lieferte eine überparteiliche Motion, die eine Änderung des Paragrafen 107 der Kantonsverfassung fordert. Die Bezeichnung "Gemeindeammann" stamme aus dem 19. Jahrhundert und solle durch eine zeitgemässe, geschlechtsneutrale Formulierung ersetzt werden, argumentieren die Motionärinnen.

Der Regierungsrat schlägt in seiner Botschaft an den Grossen Rat vor, die Bezeichnung "Gemeindeammann" in "Gemeindepräsidium" zu ändern. Gleichzeitig soll auch die Bezeichnung "Landammann" und "Landstatthalter" durch "Regierungspräsidium" ersetzt werden.

Ergebnis der Anhörung

In der Anhörung hat sich eine Mehrheit der Gemeinden und Fachverbände für die neuen Begriffe "Regierungspräsidium" und "Gemeindepräsidium" ausgesprochen. Die politischen Parteien haben sich uneinheitlich positioniert. Trotz der kritischen Voten aus der Anhörung hält der Regierungsrat an seinem Vorschlag fest und beantragt dem Grossen Rat, den Entwurf in erster Beratung zu beschliessen. Mit der Anpassung der Begriffe lässt sich die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter realisieren und es wird eine einheitliche Regelung der Bezeichnungen im Kanton erreicht.

Der Regierungsrat unterbreitete die Änderung des Begriffes "Einwohnerrat" in "Gemeindeparlament" ebenfalls zur Anhörung. Die Mehrheit der Teilnehmenden lehnt die vorgeschlagene Änderung ab, weshalb der Regierungsrat entschieden hat, auf eine entsprechende Anpassung zu verzichten.

Weiteres Vorgehen

Die erste Beratung im Grossen Rat findet im ersten Quartal 2026 statt. Die Volksabstimmung, die aufgrund der Verfassungsänderung notwendig wird, ist im ersten Semester 2027 geplant.

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