Nach Todesfall in der PDAG: GLP und SP-Fraktion wollen sofortige Richtlinien-Anpassung

Hier noch die Motion der Fraktionen GLP und SP (Sprecherin Manuela Ernst, Glp Wettingen) von heute, bei der es der Grosse Rat abgelehnt hat (vgl. Bericht weiter unten), sie dringlich zu erklären. Die beiden Fraktionen verlangen darin die sofortige Anpassung der Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigkeit (Bewilligungspflicht für Substitut-Behandlungen in stationären Einrichtungen).

Konkret soll der Regierungsrat beauftragt werden, die Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigkeit sofort dahingehend anzupassen, dass die Bewilligungspflicht für eine Substitutionsbehandlung auch für stationäre Einrichtungen gilt. Konkret sei Punkt 5.2 der Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigkeit zu streichen.

Begründung derbeiden Fraktionen: Im Februar 2023 stirbt N. an einer Überdosis Methadon in der Klinik Königsfelden der PDAG. In der beim Regierungsrat eingereichten Aufsichtsbeschwerde der Familie von N. wie auch im Artikel des Tagesanzeigers vom 18. Oktober 2025 seien gravierende Verfehlungen bei den Vorabklärungen zur Behandlung sowie zur angeordneten Behandlung selber aufgezeigt worden.

Dr. Seidenberg, ein Spezialist für Suchtmedizin und Substitutionsbehandlungen, komme zum Schluss, dass wohl nicht nur eine schwerwiegende Verwechslung zwischen Entzugs- und Substitutionstherapie gemacht wurde, sondern dass elementare Vorabklärungen vor dem Behandlungsstart wie etwa ein Urintest versäumt worden seien, heisst es im Vorstoss weiter. Die PDAG habe damit nicht nur ihren eigenen Leitfaden OAT / Aufdosierung der PDAG missachtet, sondern auch die OAT-Leitlinie der Gesellschaft für Suchtmedizin. Es sei deshalb angebracht, dass auch die PDAG gemäss Art. 3e Abs. 1 BetmG für die Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen einer kantonalen Bewilligung bedarf.

Die Bewilligung wird für jeden Patienten bzw. jede Patientin einzeln erteilt. Der Regierungsrat wird deshalb von SP und GLP aufgefordert, seine Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Substitutionstherapie bei Opiatabhängigkeit sofort an die Bundesvorgaben anzupassen. Mit der Massnahme könne sichergestellt werden, dass alle Vorkehrungen für eine betäubungsmittelgestützte Substitutionstherapie erfüllt seien und eine entsprechende Behandlung angezeigt sei.

So würden für Ärzte und Ärztinnen von stationären und nicht stationären Einrichtungen dieselben Richtlinien gelten. Es sei indessen nicht nachvollziehbar, wieso der Aargau in seinen entsprechenden Richtlinien für stationäre Einrichtungen vom Bundesgesetz abweiche. Die Anpassung der Richtlinie bedeute eine zusätzliche Sicherheit für Patienten und Patientinnen in stationären Einrichtungen wie auch für die stationäre Einrichtung selbst. Zudem werde das Departement Gesundheit und Soziales dahingehend in die Verantwortung genommen, dass im Kanton Aargau ansässige, insbesondere die kantonseigenen, stationären Einrichtungen die Voraussetzungen bei einer betäubungsmittelgestützten Substitutionstherapie genau gleich erfüllen, wie Ärzte und Ärztinnen in nicht stationären Einrichtungen.

Mit der Bewilligungspflicht hätte im Fall N. festgestellt werden können, sind die beiden Fraktionen überzeugt, "dass er zu keinem Zeitpunkt opioidspezifische Entzugserscheinungen während seines Aufenthalts in der Klinik Königsfelden der PDAG gezeigt hatte, welche wiederum auf eine fehlende Abhängigkeit hingedeutet hätten". Auch das Fehlen eines Urintests vor dem Behandlungsstart wäre bei einer kantonalen Vorprüfung aufgefallen, heisst es im Vorstoss weiter. Konkret wäre festgestellt worden, "dass Pkt. 4. Indikation der Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigkeit nicht erfüllt wurde. Alleine diese Massnahmen hätten verhindert, dass N. die hochdosierte betäubungsmittelgestützte Substitutionstherapie erhalten hätte", heisst es abschliessen im Vorstoss, zu dem die Regierung jetzt Stellung nehmen muss.