Nach schlimmen Taten: Maya Bally will Waffengesetz schärfer handhaben

Nach schlimmen Taten: Maya Bally will Waffengesetz schärfer handhaben
Maya Bally. Foto: ZVG

Die Aargauer Mitte-Nationalrätin Maya Bally will den Bundesrat mit einer neuen Motion beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Ausnahmebewilligungen für verbotene Waffen nach Artikel 5 WG künftig restriktiver und nach einheitlichen, nachvollziehbaren Kriterien erteilt werden und der Ausnahmecharakter dieser Bewilligungen gewahrt bleibt.

Verbotene Waffen dürfen gemäss Waffengesetz nur ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen erworben und besessen werden, begründet Bally ihren Vorstoss. Im Kanton Zürich seien in den letzten sieben Jahren fast 20'000 verbotene Waffen mit einer Ausnahmebewilligung zugelassen worden, im Kanton Thurgau gut 5'300 und im Kanton Aargau mehr als 6'000. Im Kanton Basel-Landschaft wurden in dieser Zeit fast 1'900, in Genf knapp 1'300 Ausnahmebewilligungen ausgestellt und im Kanton Wallis sind es alleine dieses Jahr fast 400, schreibt Bally weiter. Dies werde die Frage auf, ob die heutige Bewilligungspraxis dem gesetzlich vorgesehenen Ausnahmecharakter noch ausreichend Rechnung trägt.

Angesichts der Fälle, in denen Waffen zur Tötung oder schweren Gefährdung von Menschen eingesetzt werden, sei eine sorgfältige und restriktive Bewilligungspraxis von besonderer Bedeutung. Es müsse gewährleistet sein, dass vor der Erteilung einer Ausnahmebewilligung das geltend gemachte Bedürfnis sowie die gesetzlichen Voraussetzungen und allfällige Risiken angemessen geprüft werden.

Der Bundesrat soll dafür geeignete Instrumente und Kriterien festlegen, so Bally, "mit denen eine sorgfältige, einheitliche und nachvollziehbare Prüfung sichergestellt und eine schematische oder zu grosszügige Erteilung von Ausnahmebewilligungen verhindert wird. Ausserdem soll eine periodische Überprüfung der Kriterien geprüft werden".

Die Kantone sollen dabei weiterhin für den Vollzug zuständig bleiben. Bei der Führung der Register bestünden jedoch kantonal grosse Unterschiede, was einen gesamtschweizerischen Überblick und eine statistische Auswertung erschwere. Der Bundesrat soll deshalb klären, verlangt Bally weiter,welche Massnahmen erforderlich seien, um eine einheitliche Registerführung und Datenhaltung der Kantone zu erreichen. 

Ziel sei eine verhältnismässige Verschärfung der Bewilligungspraxis, welche die öffentliche Sicherheit stärkt, ohne berechtigte Ausnahmefälle unnötig zu erschweren.