Nach Hitzesommer: Simona Brizzi will verbindliche Höchsttemperaturen für Kitas und Schulzimmer festlegen

Nach Hitzesommer: Simona Brizzi will verbindliche Höchsttemperaturen für Kitas und Schulzimmer festlegen
Simona Brizzi. Foto: MKU

Der Bund soll gemeinsam mit den Kantonen gesetzliche Grundlagen für verbindliche Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern bis und mit Sekundarstufe II schaffen. Das verlangt die Aargauer SP-Nationalrätin Simona Brizzi in einer in der Herbstsession eingereichten Motion. Für den regulären Unterricht sowie für die Nutzung von Innenräumen in Kindertagesstätten und Einrichtungen der schulischen Betreuung solle eine Obergrenze zum Schutz der Gesundheit festgelegt werden.

Kinder, Jugendliche, Lehrpersonen und Fachpersonen seien zunehmend häufiger hohen Temperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern ausgesetzt, begründet Brizzi ihren Vorstoss. Überhitzte Innenräume beeinträchtigten die Gesundheit, die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit und die Qualität von Unterricht und Betreuung. Im Pilotprojekt „Schulen trotzen der Hitze” (Montreux, Locarno) des Bundesamts für Umwelt sei festgestellt worden, "dass in den untersuchten Gebäuden zeitweise Temperaturen von über 26 °C erreicht wurden. Die hohen Temperaturen beeinträchtigten die Konzentration und Produktivität der Schülerinnen und Schüler; zudem fühlten sie sich müde und unwohl".

Das Bundesamt für Gesundheit weise darauf hin, dass die gesundheitlichen Risiken durch Hitze ab Tageshöchsttemperaturen von 30°C deutlich zunehmen. Besonders Säuglinge, Kleinkinder und gesundheitlich vorbelastete Kinder können durch Hitze gefährdet sein, weil sie sich weniger gut an hohe Temperaturen anpassen können.

Heute fehlen in der Schweiz einheitliche und verbindliche Höchsttemperaturen für Kindertagesstätten, schulische Betreuungseinrichtungen und Schulzimmer. Dadurch hängt der Schutz der Kinder stark vom jeweiligen Wohnkanton, von der Gemeinde, vom Gebäude und von den Entscheiden der einzelnen Institutionen ab. Diese Unterschiede seien weder aus gesundheitlicher Sicht noch mit Blick auf die Chancengerechtigkeit vertretbar.

Die Motion stärke somit den Gesundheitsschutz, die Bildungsqualität und die Chancengerechtigkeit, schreibt Brizzi abschliessend.

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