Mitte zu Baugesetzänderung: Rückbau ausserhalb der Bauzone unterstützen – Finanzierung gerechter ausgestalten

Mitte zu Baugesetzänderung: Rückbau ausserhalb der Bauzone unterstützen – Finanzierung gerechter ausgestalten
Grossrat Philipp Laube (Mitte): "Der Rückbau nicht zonenkonformer Bauten ist ein wichtiges raumplanerisches Ziel. Die Finanzierung muss jedoch so ausgestaltet sein, dass ländliche Gemeinden nicht überproportional belastet werden.“ Foto: Michael Küng

Die Mitte Aargau unterstützt grundsätzlich die geplanten Anpassungen im Baugesetz des Kantons Aargau zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben beim Rückbau von Bauten ausserhalb der Bauzone. Die Partei erachtet insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Kostentragung durch Eigentümer in klar definierten Fällen als sinnvoll und angemessen. Dies teilt die Partei zu einer kantonalen Vernehmlassung mit.

Kritisch beurteilt Die Mitte Aargau hingegen die vorgesehene hälftige Beteiligung der Standortgemeinden an der Finanzierung der Abbruchprämien. Zwar sei nachvollziehbar, dass die Gemeinden einbezogen werden sollen, doch handle es sich bei Rückbauten ausserhalb der Bauzone in erster Linie um ein raumplanerisches Anliegen von Bund und Kanton.

"Besonders ländliche Gemeinden würden benachteiligt"

Besonders ländliche Gemeinden würden durch die vorgeschlagene Lösung benachteiligt. Aufgrund der geltenden raumplanerischen Vorgaben können sie kaum mehr grössere Einzonungen vornehmen und generieren deshalb deutlich geringere Einnahmen aus Mehrwertabgaben als Zentrumsgemeinden. Gleichzeitig dürften gerade sie häufiger von Rückbauvorhaben ausserhalb der Bauzone betroffen sein.

Die Mitte Aargau schlägt deshalb vor, die Abbruchprämien vollständig durch den Kanton zu finanzieren. Im Gegenzug könnte der kantonale Anteil an den Mehrwertabgaben der Gemeinden erhöht werden. Damit würde die Finanzierung breiter abgestützt und eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen Zentrumsgemeinden und ländlichen Gemeinden erreicht.

„Der Rückbau nicht zonenkonformer Bauten ist ein wichtiges raumplanerisches Ziel. Die Finanzierung muss jedoch so ausgestaltet sein, dass ländliche Gemeinden nicht überproportional belastet werden“, hält Grossrat Philipp Laube fest.