Mitte-links-Politiker fordern eine Alterspolitik

Edith Saner, Die Mitte, Birmenstorf (Sprecherin), Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri; Therese Dietiker, EVP, Aarau; Lucia Engeli, SP, Unterentfelden; Severine Jegge, Die Mitte, Oberrohrdorf und Severin Lüscher, Grüne, Schöftland, haben an der Grossratssitzung vom 3. Juni eine Interpellation zum Thema Alterspolitik eingereicht.

Heute leben im Kanton Aargau rund 140'000 65-jährige und ältere Menschen, im Jahr 2050 werden es gemäss Bevölkerungsprojektion von Statistik Aargau über 230’000 sein. Der Altersquotient (Verhältnis der 65- Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-jährigen Personen) verändert sich in diesem Zeitraum markant von heute 31,62 (Stand per 31. Dezember 2024) auf prognostiziert 46,82. Der Kanton ist für die Gesundheitsversorgung zuständig, welche unter anderem auch die ambulante, intermediäre und stationäre Pflegeversorgung (Spitex und Pflegeheime) beinhaltet.

Hierzu bestehen kantonale Rechtsgrundlagen beispielsweise in Form des Pflegegesetzes und der Pflegeverordnung. Anders sieht es bei der Alterspolitik aus, die unter anderem eine wichtige Präventionsaufgabe ist: Für diese sind gegen 200 Aargauer Gemeinden verantwortlich.

Aargau hat keine kantonalen Gesetze für Alterspolitik

Für die Alterspolitik im Aargau gibt es keine kantonalen Gesetze und Verordnungen. Der Regierungsrat hat zwar sehr gute, nachvollziehbare kantonale Leitsätze zur Alterspolitik verabschiedet mit dem Ziel, älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben mit einer hohen Lebensqualität zu ermöglichen. Handlungsprinzipien, Handlungsfelder und mögliche Massnahmen sind formuliert. Die dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) zugehörige Fachstelle Alter und Familie unterstützt die Gemeinden mit zahlreichen wertvollen Dienstleistungen, so zum Beispiel mit einem umfangreichen Starterpaket in die Alterspolitik. Die regierungsrätlichen Leitsätze zur Alterspolitik im Kanton Aargau sind für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Und die Dienstleistungen und Arbeitsgrundlagen der Fachstelle können, müssen aber nicht in Anspruch genommen werden. Einzig die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen für Altersfragen sind im Pflegegesetz (§18) für Gemeinden vorgeschrieben, diese können jedoch nicht die lückenhafte und oft fehlende Alterspolitik in den Gemeinden kompensieren.

In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat höflich gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt der Regierungsrat den Stand der Alterspolitik auf kommunaler und auf kantonaler Ebene im Aargau? Wie steht der Aargau da im Vergleich zu Nachbarskantonen?

2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Tatsache, dass gemäss Bestandsaufnahme mehr als ein Drittel der Gemeinden über keine Alterspolitik verfügt, und von den alterspolitisch aktiven Gemeinden lediglich 22% explizite strategische Grundlagen in Form von Altersleitbild oder Legislatur-Zielen besitzen? Welches Ziel verfolgt der Regierungsrat und mit welcher Begründung?

3. Teilt der Regierungsrat die Ansicht der an der Bestandesaufnahme teilgenommenen Gemeinden, dass sämtliche Themen der Alterspolitik weiter an Wichtigkeit gewinnen werden? Wenn ja, wie unterstützt er die Gemeinden aktiv und signalisiert die Wichtigkeit der kommunalen Alterspolitik?

4. Wo ortet der Regierungsrat angesichts der demografischen Entwicklung den grössten Handlungsbedarf bei der Alterspolitik auf kommunaler und auf kantonaler Ebene?

5. Welche Anreize in Bezug auf eine gute, sinnstiftende und nachhaltige Alterspolitik auf kommunaler Ebene könnte von Seite Kanton gefördert werden? Im Hinblick, dass z.B. Massnahmen auf kommunaler Ebene teure Heimeintritte hinaus zögern könnten.

6. Könnte sich der Regierungsrat vorstellen, die Fachstelle Alter und Familie des DGS angesichts der anstehenden Herausforderungen weiter zu stärken und allenfalls personell und finanziell auszubauen?

7. Welche Möglichkeiten könnte sich der Regierungsrat vorstellen, Gemeinden, die in der Alterspolitik bereits viel Erfahrung und Wissen haben mit anderen Gemeinden zu vernetzen und voneinander zu lernen?

8. Erachtet der Regierungsrat es als zielführende Massnahme, für die Gemeinden rechtlich bindende kantonale Grundlagen für die Zuständigkeiten, die Qualitätsstandards und -kontrolle sowie die Finanzierung einer flächendeckenden Alterspolitik im Aargau zu schaffen? Welche Vor-und Nachteile wären damit verbunden?