Maya Bally: Medikamentenrabatte konsequent weitergeben

Maya Bally: Medikamentenrabatte konsequent weitergeben
Maya Bally. Foto: ZVG

Die Aargauer Mitte-Nationalrätin Maya Bally weist in einer neu eingereichten Interpellation darauf hin, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle erhebliche Transparenz- und Vollzugsdefizite bei Vergünstigungen im Medikamentenbereich festgestellt hat. Gleichzeitig bestätige der Bundesrat, dass Rabatte der Kostensenkung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dienen und weitergegeben werden müssen, schreibt Bally.

Während BAG und Versicherer die Kontrollen verstärken wollen, plane der Bundesrat mit den Kostenfolgemodellen ein zusätzliches Instrument. Es stelle sich deshalb die Frage, so Bally, ob zuerst das Sparpotenzial des geltenden Rechts konsequent ausgeschöpft werden sollte.

Den Bundesrat bittet sie deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch ist der Betrag der weitergabepflichtigen Vergünstigungen, und welcher Anteil davon kommt heute tatsächlich den Prämienzahlenden zugute?
  2. Können in der Vergangenheit zu Unrecht nicht weitergegebene Rabatte rückwirkend zurückgefordert werden? Welche rechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und Verjährungsfristen gelten dabei? Ist dabei auch eine Rückforderung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zu prüfen?
  3. Wäre es rechtlich und praktisch möglich, zurückgeforderte Beträge in einen zweckgebundenen Arzneimittelfonds einzuzahlen und damit die OKP beziehungsweise die Prämienzahlenden zu entlasten?
  4. Welche konkreten Ziele und Fristen gelten für die im Rahmen der Table ronde Kostendämpfung 2025 eingesetzte Arbeitsgruppe von BAG und Versicherern?
  5. Ist der Bundesrat bereit, vor Verabschiedung der definitiven Verordnungsänderung zu den Kostenfolgemodellen, aufzuzeigen, welches zusätzliche Einsparpotenzial ein konsequenter Vollzug der bestehenden Weitergabepflicht ermöglichen würde?