Matthias Jauslin will Wohnungsbau beschleunigen - auch Bundesrat will das, lässt Jauslin aber trotzdem abblitzen

Matthias Jauslin will Wohnungsbau beschleunigen - auch Bundesrat will das, lässt Jauslin aber trotzdem abblitzen
GLP-Nationalrat Matthias Jauslin. Foto: ZVG

Der Aargauer Nationalrat Matthias Jauslin (GLP) will den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, in Rücksprache mit Kantonen und Gemeinden aufzuzeigen, welche organisatorischen, rechtlichen und digitalen Instrumente die Planungs- und Baubewilligungsverfahren im Wohnungsbau nachweislich beschleunigen. Der Bundesrat soll dem Parlament darlegen, wo Verfahren bereits heute effizient funktionieren, welche bewährten Praxisbeispiele sich für eine Übernahme oder Weiterentwicklung eignen und wie der Bund deren Anwendung in der Praxis gezielt unterstützen kann – insbesondere durch Leitfäden, Wissensplattformen, Anschubfinanzierungen oder Modellvorhaben. Der Auftrag beschränkt sich auf Empfehlungen und Unterstützungsangebote. Die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden bleibt uneingeschränkt gewahrt. 

Lange und schwer berechenbare Verfahren verzögern Wohnbauprojekte

Jauslin begründet den Vorstoss so: Lange und schwer berechenbare Planungs- und Baubewilligungsverfahren verzögern dringend benötigte Wohnbauprojekte, verteuern das Bauen und verschärfen damit die Wohnungsknappheit. Verschiedene Kantone und Gemeinden haben bereits Massnahmen ergriffen, um ihre Abläufe zu straffen, etwa durch Verfahrenskoordination, klare Fristen, Standardisierung, Digitalisierung oder verbesserte Projektvorbereitung. Diese Erfahrungen werden jedoch bislang kaum ausgetauscht.

Der Bund könne einen wichtigen Beitrag leisten, indem er bestehende Instrumente und bewährte Praxisbeispiele systematisch zusammenstellt, auswertet und in Form von Empfehlungen zugänglich macht. So unterstütze er Kantone und Gemeinden dabei, ihre Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, ohne ihnen Vorgaben zu machen oder in ihre Zuständigkeiten einzugreifen.

Das antwortet der Bundesrat

Der Bundesrat teilt die Auffassung des Postulanten, dass die Baubewilligungsverfahren in der Schweiz oftmals zu lange dauern und daher Massnahmen zu deren Beschleunigung ergriffen werden müssen. Der Bundesrat müsse dabei aber auch dem Umstand Rechnung tragen, dass bundesrechtlichen Regelungen enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind: Das Baurecht ist nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung grundsätzlich Sache der Kantone. Der Bund hat in diesem Bereich die kantonale Organisations- und Verfahrensautonomie zu beachten (Art. 46 Abs. 3 und Art. 47 BV). Zudem verlangt das Subsidiaritätsprinzip, dass der Bund nur Aufgaben übernimmt, welche die Kraft der Kantone übersteigen (Art. 43a Abs. 1 BV).

Aufgrund der Aufgabenverteilung im Bereich des Baurechts ist der Bund nur punktuell in die Baubewilligungsverfahren der Kantone involviert. Seine Kenntnisse über die Wirksamkeit konkreter Beschleunigungsmassahmen sind daher beschränkt, so der Bundesrat. Das Fachwissen liege vielmehr bei den Kantonen und Gemeinden. Diese seien bestrebt und daran interessiert, die Verfahren zu beschleunigen. Bei Bedarf organisieren sie sich selbständig und verfügen über geeignete Gremien für den Erfahrungsaustausch.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.