Matthias Jauslin will elektronische und digitale Parkscheiben
Der Aargauer GLP-Nationalrat Matthias Jauslin Bundesrat will den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, "die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere durch eine Anpassung der Signalisationsverordnung (SSV), zu schaffen, damit elektronische und digitale Parkscheiben im öffentlichen Strassenverkehr der Schweiz zugelassen und den herkömmlichen manuellen Parkscheiben rechtlich gleichgestellt werden".
Dabei seien klare technische Mindestanforderungen an die Geräte oder digitale Parkscheiben und Apps festzulegen, um Missbrauch und nachträgliche Manipulationen der Ankunftszeit wirksam auszuschliessen, ergänzt Jauslin in seinem Vorstoss.
Er begründet ihn so, dass die Digitalisierung im Strassenverkehr kontinuierlich voranschreite. Während die Schweiz automatisierte Fahrsysteme und digitale Infrastrukturen fördere, verharre sie bei der Parkzeitkontrolle bei der Papierform. Gemäss Artikel 48a SSV und der Praxis des Bundesamtes für Strassen sind ausschliesslich manuelle, blaue Parkscheiben zugelassen. Elektronische Parkscheiben werden polizeilich gebüsst, selbst wenn die Ankunftszeit korrekt angezeigt wird. Auch die Nutzung einer App mit Hinterlegung des Nummernschilds, wie bei vielen kostenpflichtigen Parkplätzen üblich, sei heute nicht möglich.
Diese Rechtslage sei nicht mehr zeitgemäss, findet der Aargauer Nationalrat. Elektronische Parkscheiben oder Apps böten erhebliche Vorteile. Moderne elektronische Parkscheiben verfügen über Bewegungs- oder Erschütterungssensoren. Sie registrieren den Stillstand des Fahrzeugs und stellen die Ankunftszeit vollautomatisch und gesetzeskonform auf die nächste halbe Stunde ein, argumentiert Jauslin.
Dasselbe leisteten Apps, die mit dem Bordcomputer des Fahrzeugs verbunden sind: Sie erkennen, wann der Motor abgestellt wird, und erfassen die Ankunftszeit automatisch. Zudem wären Erinnerungen möglich, wenn die Parkzeit abläuft.
Auch das oft angeführte Argument des Manipulationsrisikos greife zu kurz, heisst es im Vorstoss weiter. Bei manuellen Parkscheiben sei das Vordrehen der Zeit beim Verlassen des Autos oder das Verstellen ohne Wegfahren ein bekanntes Problem. Zertifizierte Geräte oder Apps können die Zeiteinstellung hingegen blockieren, sobald das Fahrzeug steht. Ein Vorstellen der Uhrzeit sei so technisch ausgeschlossen.
In Deutschland, Dänemark und den Niederlanden seien elektronische Parkscheiben längst legal und bewährt. Die Schweiz muss das Rad nicht neu erfinden, schliesst Jauslin seinen Vorstoss, und könne sich "an deren strengen Zulassungskriterien orientieren (z. B. blaues Parksymbol, 24-Stunden-Format, Manipulationsschutz und offizielle Typengenehmigung)".