Matthias Jauslin sorgt sich um Folgen des Sparpakets, etwa für Imkerei und Waldwirtschaft

Die Regulierungsfolgenabschätzung RFA ist Bestandteil des ordentlichen Regulierungsprozesses in der Schweiz. Sie dient dazu, die erwarteten Auswirkungen einer Regulierung systematisch zu untersuchen und ist unerlässlich für eine informierte Entscheidungsfindung. Dies schreibt der Aargauer GLP-Nationalrat Matthias Jauslin in einer neuen Interpellation. Der Bundesrat habe mehrfach unterstrichen, dass in einer RFA die Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt gründlichen zu untersuchen seien, so Jauslin. (22.3839, 22.7916, 20.5767).
Im erläuternden Bericht zum Entlastungspaket 2027 werden den Folgen der Kürzungsvorschläge im Umfang von bis zu CHF 3,6 Mrd. rund anderthalb Seiten gewidmet. Dabei seien negative Auswirkungen absehbar: Laut Botschaft zum EP27 sollen zum Beispiel Beiträge für Aus- und Weiterbildung gestrichen werden, etwa für die Waldwirtschaft, trotz akutem Fachkräftemangel und der zentralen Rolle des Waldes beim Schutz vor Umweltkatastrophen sowie bei der Anpassung an den Klimawandel.
"Auch Streichung von Bildungsbeiträgen für die Imkerei kann uns teuer zu stehen kommen"
Mittel- und langfristig dürften die Kürzungen daher zu Mehrkosten für die Gesellschaft führen, befürchtet Jauslin. Auch die Streichung von Bildungsbeiträgen für die Imkerei könne uns teuer zu stehen kommen, falls die Bestäubungsleistung gefährdet wird (24.4306). Zukunftsbranchen wie die Abfallwirtschaft oder die erneuerbaren Energien dürften ebenfalls betroffen sein. Die Beispiele im Bildungsbereich zeigen, wie die unbedarften Kürzungen nicht nur Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, sondern auch unserem Finanzhaushalt schaden könnten.
Jauslin bittet nun den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Vor dem Hintergrund seiner oben erwähnten Antworten und der Tatsache, dass es sich bei einer Streichung von Gesetzesartikeln genauso um eine Regulierung handelt, wie beim Erlass eines solchen: Weshalb präsentiert er zu den vorgeschlagenen Kürzungen keine vollständige RFA?
- Hat die Gruppe Gaillard zu ihren Vorschlägen solche Abschätzungen gemacht? Wenn nein, warum nicht und was war diesbezüglich ihr Auftrag? Wenn ja, wo sind sie publiziert?
- Hat der Bundesrat solche Abschätzungen gemacht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo sind sie publiziert?
- Gibt es Präzedenzfälle für bundesrätliche Vorschläge zu Verordnungs- und Gesetzesanpassungen in dieser Komplexität und Tragweite, ohne Folgeabschätzung? Wenn ja, welche?
- Wie sollen gewählte VolksvertreterInnen guten Gewissens informierte Entscheidung dieser Tragweite fällen, wenn die mittel- und langfristigen Kosten und Nutzen der vorgeschlagenen Regulierungen nicht ordentlich abgeschätzt sind?
Mitunterzeichnende (28)
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