Matthias Jauslin reicht Vorstoss ein für Helmpflicht und Führerausweis für E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge
Der Aargauer Nationalrat Matthias Jauslin (GLP) hat seine medial bereits angekündigten Motion eingereicht, mit der er den Bundesrat beauftragen will, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge so zu ändern, dass sämtliche E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge, mindestens in der Kategorie «schnelle Motorfahrräder» zugeteilt werden.
Für die E-Roller soll damit neben der Kontrollschildpflicht eine Helmpflicht, einen Führerausweis und analoge Alterslimiten eingeführt werden, wie sie bereits für schnelle E-Bike (bis 45 km/h) und Mofas (bis 30km/h) gelten. Eine Mitnahme von Mitfahrenden (Soziusbetrieb) soll grundsätzlich verboten werden, verlangt Jauslin. Sollte eine rechtssichere Zuteilung zu einer bestehenden Fahrzeugkategorie nicht möglich sein, seien entsprechende Kategorien mit den genannten Anforderungen zu schaffen.
Jauslin begründet den Vorstoss so: Seit 1. Juli 2025 gelten neue Vorschriften für E-Bike, E-Trottinette, E-Scooter, E-Roller und E-Cargobike. Diese Regulierungen erfassen jedoch die zunehmenden sicherheitsrelevanten Herausforderungen im Bereich der E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge unzureichend. E-Roller bis 25 km/h wurden der Kategorie «leichte Motorfahrräder» zugeteilt.
Der technische Fortschritt und die Bauarten dieser Trendfahrzeugen wurden von den Behörden völlig unterschätzt, kritisiert der Motionär aus dem Aargau. Moderne E-Roller sind häufig bauartbedingt leistungsstark und lassen sich durch einfache Soft- oder Hardwaremanipulation hinsichtlich ihrer Maximalgeschwindigkeit und Leistung einfach verändern. In der Praxis erreichen sie Geschwindigkeiten, die mit jenen von Mofas oder schnellen E-Bikes vergleichbar sind.
Fahrlässig, Fahrer/innen solcher Trendfahrzeuge von diesen Pflichten auszunehmen
Dennoch unterliegen sie nicht denselben sicherheitsrelevanten Anforderungen, so Jauslin weiter, "etwa bezüglich Helmpflicht, Kontrollschildpflicht oder Führerausweis". Es sei bei unserer Verkehrsdichte fahrlässig, dass Fahrerinnen und Fahrer von solchen Trendfahrzeugen von diesen Pflichten ausgenommen sind. Damit gefährden sie auch andere Verkehrsteilnehmer. Über 16-jährige Personen können beim Händler ein solches Fahrzeug beschaffen und ohne jegliche weiteren Massnahmen in den Verkehr bringen. Mit der neuen Vorschrift wurde sogar das Soziusfahren erlaubt und damit das Verletzungsrisiko von Menschen weiter verschärft. so Jauslin. Abschliessend schreibt er: "Nachhaltige Verkehrskontrollen sind sehr schwierig und nur mit enormem Aufwand für die Polizeikräfte zu bewerkstelligen. Eine Korrektur muss schnell erfolgen, ansonsten steigt die Unfallstatistik dieser Kategorien weiter an und Menschen kommen zu Schaden."