Matthias Jauslin: Keine Benachteiligung bei unterschiedliche Netzstrukturen im Stromnetz

Matthias Jauslin: Keine Benachteiligung bei unterschiedliche Netzstrukturen im Stromnetz
Matthias Jauslin. Foto: ZVG

Mit einer eben eingereichten Motion will Nationalrat Matthias Jauslin (GLP/AG) den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) in Muffennetzen in derselben Ausdehnung wie in sternförmigen Netzen zu ermöglichen.

Er begründet dies so: Die bestehende Auslegung des Begriffs der Anschlussleitung im Rahmen der Verordnung führe in der Praxis dazu, dass in sogenannten Muffennetzen (einzelne Teilnehmer sind über eine Muffe an ein Stammkabel angeschlossen) virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) nicht möglich seien. Dies im Gegensatz zu Netzstrukturen mit separaten Anschlussleitungen im gleichen Trasse. Damit seien solche Endverbraucher, die sich zu einem vZEV zusammenschliessen wollen, benachteiligt. Diese Benachteiligung führe in der Praxis zu Unmut gegenüber den Netzbetreibern und sei zu bereinigen. Es bedürfe daher eine Klarstellung im Gesetz, so Jauslin weiter, "damit die Möglichkeit zur Bildung eines vZEV nicht von der spezifischen Netzstruktur abhängt". 

Eine Möglichkeit wäre, schlägt Jauslin vor, im Energiegesetz Art. 16 Abs. 1 wie folgt zu ergänzen: «Der Bundesrat erlässt Bestimmungen zur Definition und Eingrenzung des Orts der Produktion; (…) gemuffte Netze sind bezüglich der Ausdehnung von Eigenverbrauch anderen Netzstrukturen gleichgestellt.