Macht Auto-Energieetikette angesichts zunehmender E-Autos überhaupt noch Sinn?

Macht Auto-Energieetikette angesichts zunehmender E-Autos überhaupt noch Sinn?

Der Aargauer Mitte-Nationaklrat Andreas Meier will den Bundesrat mit einer im Juni eingereichten Motion beauftragen, die Energieeffizienzverordnung (EnEV) so anzupassen, dass die Energieetikette mit den Effizienzklassen A–G für Personenwagen sowie die damit verbundenen Pflichtangaben in Werbung, Verkaufsunterlagen und Online-Angeboten ersatzlos aufgehoben werden.

Die Energieetikette für Personenwagen wurde zu einer Zeit eingeführt, als sie den Vergleich verschiedener Verbrennungsmotoren erleichtern sollte. Mit dem raschen Übergang zur Elektromobilität hat sie jedoch einen grossen Teil ihrer ursprünglichen Aussagekraft verloren, schreibt Meier.

Die Einteilung in die Klassen A bis G beruhe auf regelmässig neu festgelegten Grenzwerten und vermittle den Eindruck einer absoluten Bewertung, obwohl sie lediglich eine relative Einordnung darstelle, heisst es in der Motion weiter. Gleichzeitig würden die tatsächlichen Unterschiede im Energieverbrauch, im Wirkungsgrad und bei den CO₂-Emissionen verschiedener Fahrzeuge nur unzureichend sichtbar gemacht. Insbesondere die erheblichen Effizienzvorteile der Elektromobilität gegenüber fossilen Antrieben kommen in der heutigen Darstellung nicht angemessen zum Ausdruck.

Infos stehen für Konsuemnten heute schon direkt zur Verfügung

Für Konsumentinnen und Konsumenten stünden die entscheidenden Informationen bereits heute direkt zur Verfügung, so Meier wqeiter. Energieverbrauch, Strom- beziehungsweise Treibstoffverbrauch sowie CO₂-Emissionen werden separat ausgewiesen und ermöglichen einen transparenten Vergleich der Fahrzeuge.

Die zusätzliche Klassifizierung schaffe deshalb kaum einen erkennbaren Mehrwert, verursache jedoch administrativen Aufwand für Garagen, Fahrzeughändler und Importeure. Dies gelte insbesondere für die vorgeschriebenen Angaben in Inseraten, Werbemitteln und Online-Konfiguratoren.

Mit der Abschaffung der Energieetikette werde eine überholte Regulierung beseitigt, begründet Meier seinen Vorstoss weiter, "das Autogewerbe von unnötigen administrativen Pflichten entlastet und der Fokus auf die tatsächlich relevanten Informationen für den Fahrzeugkauf gelegt".

Darum will der Bundesrat die Energietikette beibehalten

Die in der Energieeffizienzverordnung (EnEV; SR 730.02) geregelte Energieetikette informiert Kundinnen und Kunden über Energieverbrauch, CO2-Ausstoss und Energieeffizienz. Ein tiefer Stromverbrauch sei zur Erreichung der energiepolitischen Ziele auch bei Elektrofahrzeugen relevant, antwortet jetzt der Bundesrat. Die aktuell am Markt verfügbaren Elektrofahrzeuge unterscheiden sich teils erheblich im Stromverbrauch. Die Schweizer Energieetikette trage diesem Umstand Rechnung. Über 80 Prozent aller Elektrofahrzeuge seien in den Effizienzkategorien A und B eingeteilt und jeweils deutlich besser eingestuft als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.

In verschiedenen Kantonen diene die Energieetikette zudem als Bemessungsgrundlage für die kantonale Motorfahrzeugsteuer, argumentiert der Bundesrat weiter. Eine ersatzlose Abschaffung würde bei diesen Kantonen erheblichen Zusatzaufwand verursachen und die nachfolgende Anpassung der rechtlichen Grundlagen erfordern.

EU hat einheitliche Etikette angekündigt

Die EU hat in ihrem Autopaket vom 16. Dezember 2025 angekündigt, eine einheitliche Etikette für Personen- und Lieferwagen einzuführen (www.ec.europa.eu > Press Corner > Commission Takes Action for Clean and Competitive Automotive Sector). Damit soll die bisherige Rahmenrichtlinie abgelöst werden, die in den europäischen Ländern zu jeweils unterschiedlichen Etiketten mit abweichender Einteilung geführt hatte. Mit einem Entscheid aller EU-Organe rechnet der Bundesrat voraussichtlich im kommenden Jahr und mit einer Einführung ab 2028. Der Bundesrat sieht vor, wie er weiter schreibt, "mit Einführung der einheitlichen EU-Etikette die Schweizer Energieetikette abzulösen". Damit lasse sich der Aufwand für Importeure und Fahrzeughandel inskünftig minimieren, da bereits die Hersteller in Europa sämtliche Fahrzeugangaben deklarieren müssen und etwa im Online-Konfigurator Verbrauch- und CO2-Emissionen nicht mehr jährlich anzupassen sind. Es braucht icht weiter betont zu werden, dass der Bundesrat den Vorstoss Meiers ablehnt.