Liegenschafts-Neuschätzung: HEV empfiehlt im Zweifelsfall vorsorglichen Rekurs

Liegenschafts-Neuschätzung: HEV empfiehlt im Zweifelsfall vorsorglichen Rekurs
HEV-Präsidentin Jeanine Glarner im Grossen Rat. Foto: Michael Küng

Im Zuge der steuerlichen Neubewertung der Immobilien im Kanton Aargau hat der HEV Aargau beim zuständigen Departement Finanzen und Ressourcen eine Verlängerung der Rekursfristen beantragt. Dies teilt der HEV Aargau mit. Da dieses Begehren abschlägig beantwortet worden sei, empfiehlt der Hauseigentümerverband "im Zweifelsfall vorsorglich Rekurs einzulegen und stellt ein entsprechendes Musterschreiben zur Verfügung".

Die Verfügung durch das kantonale Steueramt betreffend Neuschätzung der Aargauer Liegenschaften habe für einige Irritationen bei Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern gesorgt, heisst es in der Mitteilung weiter. Den Verfügungen seien oftmals nicht nachvollziehbare Vervielfachungen des Steuerwerts der betroffenen Liegenschaften zu entnehmen. Als völlig ungenügend stelle sich insbesondere die Kommunikation heraus: Weder der Verfügung noch dem Begleitschreiben könne eine Begründung bzw. Herleitung für die neu geschätzten Immobilienwerte entnommen werden, so der HEV weiter.

"Kurze Rekursfrist verunmöglicht fundierte Überprüfung"

In diesem Zusammenhang sei die kurze Rekursfrist von nur 30 Tagen besonders problematisch, die eine fundierte Überprüfung der Neuschätzung faktisch verunmögliche, heisst es weiter. Der HEV Aargau hatte deshalb beim zuständigen Departement Finanzen und Ressourcen eine Verlängerung der Rekursfristen bis Ende März 2026 beantragt. Diesem Begehren sei aus formaljuristischen Gründen jedoch leider nicht entsprochen worden.

Einsprachefrist muss eingehalten werden

«Vor diesem Hintergrund raten wir im Zweifelsfall dringend dazu, vorsorglich Rekurs einzulegen», wird in der Mitteilung Jeanine Glarner, Präsidentin des HEV Aargau, zitiert. «Das sichert den Rechtsanspruch und gibt Zeit, um die Begründung mit unabhängigen Gutachten oder weiteren Beweismitteln nachzureichen.» Der Verband stellt eine entsprechende Vorlage mit Antrag und Begründung zur Verfügung.

Unterstützung für politische Vorstösse

Der HEV Aargau unterstützt laut Mitteilung ausserdem die verschiedenen politischen Vorstösse im Grossen Rat bezüglich der Datenpanne und der mangelnden Information beim Versand der Schätzungsverfügungen. Dieser Vorgang habe das Vertrauen der betroffenen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in das Funktionieren der Steuerbehörden teilweise erschüttert und müsse deshalb schonungslos aufgearbeitet werden.

Link: Rekursvorlage des HEV Aargau