„Aargauer Asyl-Dialogabend ohne Sündenbock-Politik" - diesmal mit zwei bürgerlichen Politikerinnen

Am letzten von fünf "Aargauer Asyl-Dialogabenden ohne Sündenbock-Politik“ standen 15 Geflüchtete im intensiven Dialog mit Grossrätin Barbara Borer-Mathys (SVP) und Alt-Grossrätin Karin Faes (FDP). Wie die Politikerinnen erwarteten, haben die Meinungsunterschiede den Austausch erschwert, jedoch waren alle am Schluss dankbar für die Ehrlichkeit und den Einblick in andere Denkweisen und Argumentationen. Dies hält der Verein Netzwerk Asyl in einer Mitteilung fest.

Anfänglich haben Geflüchtete erklärt, wie Ausgrenzung, Rassismus und Integrationsblockaden die Erfüllung ihrer demokratischen Pflicht zur Teilnahme und ihre Bemühungen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit erschwert haben. Der Zugang zu Bildungsangeboten sei für einige der Anwesenden zu wenig ermöglicht, insbesondere für Mütter worden. Eine Frau berichtete: „Wenn ich eine Ausbildung absolvieren möchte, kommt die Antwort, dass die Frauen in meinem Heimatland kaum Freiheit geniessen, warum soll ich hier etwas anders erwarten.“

Borer-Mathys: Vorläufige Aufnahme und Status S rückkehrorientiert

Barbara Borer-Mathys betonte, dass Integrationsmassnahmen einen Verbleib in der Schweiz nicht attraktiver machen sollten. Insbesondere die Vorläufige Aufnahme (Status F) und der Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete seien „rückkehrorientiert“. Dem hielten die Flüchtlingsparlamentarierinnen und - parlamentarier laut Mitteilung entgegen, dass erfahrungsgemäss 90 Prozent der menschen mit Vorläufiger Aufnahme in der Schweiz bleiben, weil sich die Lage in ihren Herkunftsländern nicht stabilisiert. Ohne Ausbildung könne jemand kaum sich selber, geschweige denn eine Familie ernähren - auch Erwerbstätige in prekären oder temporären Arbeitsverhältnissen bleiben zu oft von der Sozialhilfe abhängig.

Karin Faes gab zu bedenken, dass auch Ungelernte monatlich Fr. 5‘000 beispielsweise auf dem Bau verdienen können. Ein anwesender gelernter Spengler berichtete, er verdiene rund Fr. 4‘300; für Ungelernte seien eher Fr. 3‘700 zu erwarten. Statistiken weisen laut Mitteilung des Netzwerks Asyl ein Spektrum zwischen SFr. 3.000 und 4.500 mit einem Einstiegslohn von unter Fr. 4‘000 aus.

Einheimische müssen nicht erst eine neue Sprache lernen

Karin Faes betonte, dass je nach Gemeinde auch Schweizer Familien im Kanton Aargau die Kosten der Ausbildung und der Kinderbetreuung selbst tragen müssten. Für die Flüchtlingsparlamentarierinnen und -parlamentarier war dieser Vergleich laut Mitteilung irritierend. Einheimische absolvieren bis zum Alter von 25 Jahren zu 95% eine Sek II-Berufsausbildung oder Matura und müssen nicht zuerst eine neue Sprache als Erwachsene lernen, um zu kommunizieren.

"Wenn der Kanton will, dass wir selbständig werden, braucht es eine Investition in Bildung und Integration, auch für diejenigen mit F- oder S-Status"

Erwachsene Geflüchtete kommen in der Regel ohne in der Schweiz anerkannte Ausbildung und müssen für fast jede Arbeitsstelle Deutsch sowie Dialekt lernen. Shishai Haile vom Flüchtlingsparlament Aargau betont: „Wenn der Kanton will, dass wir selbständig werden, braucht es eine Investition in Bildung und Integration, auch für diejenigen mit F- oder S-Status. Wer über die Kosten der Sozialhilfe klagt und gleichzeitig die Integration und den Zugang zur Bildung blockiert, sollte die Realitäten des Arbeitsmarkts für Geflüchtete besser kennenlernen.“

Karin Faes betonte die finanzielle Rückkehrhilfe des Kantons. Ein Grossteil der Vorläufig Aufgenommenen kam vor rund 10 Jahren aus Syrien, Afghanistan, Iran und Eritrea in die Schweiz. Dazu kommt die grosse Gruppe der Schutzsuchenden aus der Ukraine. Jedoch kommt es in Syrien weiterhin zu bewaffneten Kämpfen und der Wiederaufbau hat noch nicht angefangen. Die Regierungen in Afghanistan, Eritrea und im Iran unterdrücken die Bevölkerung immer noch massiv und die Ukraine bleibt ein Kriegsgebiet ohne sichere Regionen: die Hauptstadt Kiew erlebt diese Woche massive Angriffe und wird evakuiert.

Der Austausch über die geplante „Bezahlkarte“ für Asylsozial- und Nothilfe zeigte pragmatische Überlegungen. In der vom Grossen Rat angenommenen Begründung der Motion sind laut Mitteilung "für Geflüchtete unnötige bis unakzeptable Einschränkungen vorgesehen: kein Zugang zu Bargeld, keine Einkäufe ausserhalb des Kantons usw.". Die zwei Politikerinnen betonten laut Mitteilung wiederholt, dass die Begründung nicht verbindlich sei und versprachen, dass die Verwaltung und der Grosse Rat solche Fragen genau überprüfen würden. Die Flüchtlingsparlamentarierinnen und -parlamentarier haben angeregt, sich mit der zuständigen Kommission auszutauschen, um die Alltagsrealität von Flohmärkten und Kinder-Taschengeld einbringen zu können.

Die Grossrätinnen betonten weiter, dass der Bund kürzlich die Bewilligungspflicht für Status S in eine Meldepflicht umgewandelt hat. Die Flüchtlingsparlamentarier:innen begrüssten diese Erleichterung und drückten ihre Hoffnung aus, dass die Arbeitgebenden gut über diese Veränderung informiert sind, heisst es in der Mitteilung weiter. Gleichzeitig fragten sie sich, warum es drei Jahre habe dauern müssen, "bis die Politik erkannt hat, wie schädlich die bisherige Praxis für die Arbeitsintegration war".

Zum Schluss bedankten sich die Grossrätinnen und die Flüchlingsparlamentarier:innen für die Zeit und die offene Kommunikation. Alle wären bereit, weiterhin auszutauschen und voneinander mehr über die Realitäten in der Politik und im Asyl-Alltag zu lernen.