Letzte Grossratssitzung vor den Ferien: viel Lob für die AKB - 114 Mio. Franken Gewinnablieferung für den Kanton

Nach der intensiven Debatte über eine Motion zum Sexualkundeunterricht (vgl. vorhergehenden Artikel) geht es nun um geschäfte des Departements Finanzen und Ressourcen von Markus Dieth. Als erstes geht es um die
Jahresrechnung AKB - Gewinnablieferung von 114 Mio. Franken an den Kanton?
Namens der vorberatenden Kommission spricht Andi Steinacher (SVP): Der von der Aargauischen Kantonalbank (AKB) für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesene Geschäftsertrag bewege sich mit 544,3 Millionen Franken auf Vorjahresniveau, und sei das zweitbeste Ergebnis in ihrer Geschichte, sagt Steinacher. Der Geschäftserfolg mit 297,3 Millionen Franken und der Jahresgewinn mit 251,2 Millionen Franken liegen leicht unter dem Niveau des Vorjahres.
Der Regierungsrat beantragt in Absprache mit dem Bankrat eine Gewinnablieferung an den Kanton Aargau von 114 Millionen Franken. Das ermöglicht bei Jahresgewinn von 251,2 Millionen Franken eine Zuweisung an die gesetzlichen Gewinnreserven von 137,1 Millionen Franken. Die Eigenkapitalausstattung konnte weiter auf 3,1 Milliarden Franken gesteigert werden.
Per 31. Dezember 2024 weist die AKB eine leicht tiefere Gesamtkapitalquote von neu 18,7 Prozent aus, das gegenüber dem Vorjahr mit 18,9 Prozent. Die AKB übertrifft mit dieser Gesamtkapitalquote das regulatorische Mindestziel des Bundes um 5,6 Prozentpunkte. Die AKB erfüllt auch die Vorgaben der neuen Eigentümerstrategie des Kantons, zur Aargauischen Kantonalbank um 1,6 Prozentpunkte. Der Regierungsrat hält in seiner Botschaft dazu fest, sagt Steinacher weiter, "dass die AKB aufgrund ihrer Gesamtkapitalquote für anspruchsvollere wirtschaftliche Zeiten gewappnet sei und ihre strategischen Ziele auch ohne zusätzliche Kapitalbeschaffung erfüllen könne".
Kommission: so hohe Gewinnablieferung nicht selbstverständlich
In ihren Voten verwiesen die Kommissionsmitglieder in der Beratung laut Steinacher auf das hervorragende Ergebnis der Bank und erwähnten insbesondere das ausgewiesene Wachstum bei den Kundenvermögen und den Hypothekarkrediten oder das vorausschauende Risikomanagement der AKB. Hervorgehoben wurde, dass der Kanton Aargau mit der beantragten Gewinnablieferung von 114 Millionen Franken und der Abgeltung der Staatsgarantie von 14,7 Millionen Franken eine Gesamtentschädigung von 128,7 Millionen Franken aus der Jahresrechnung 2024 erhält. Kommissionmitglieder mahnten auch, dass eine so hohe Gewinnablieferung nicht einfach als Selbstverständlichkeit betrachtet werden sollte.
Gelobt wurde das gesellschaftliche Engagement im Bereich Kultur und Sponsoring sowie die vorbildlich gelebte Kundennähe der Bank. Anerkennung fanden in der Kommission die ehrliche Auseinandersetzung und die Bestrebungen der Bank im Bereich Klima und Nachhaltigkeit.
Freude ob 94 Ausbildungsplätzen der AKB
Die AKB leiste einen aktiven Beitrag gegen den Fachkräftemangel und investiere viel in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, äusserten sich die Kommissionsmitglieder laut Steinacher. Besonders hervorgehoben wurden die 94 Ausbildungsplätze, die etwa zehn Prozent der Belegschaft der AKB ausmachen. In Bezug auf den Frauenanteil wurden der Bank die Bemühungen zu einem diverser aufgestellten mittleren und oberen Kader attestiert, wobei auch die Forderung nach weiteren Massnahmen in dieser Hinsicht geäussert wurde. Über alle Fraktionen hinweg wurde die AKB als wertvolle Arbeitgeberin des Kantons wahrgenommen.
Bei den 3 Anträgen zur Botschaft stimmte die Kommission VWA allen drei Anträgen des Regierungsrats einstimmig zu, schliesst Sprecher Steinacher.
In der folgenden Debatte wird die Leistung der AKB von Ratsmitgliedern fraktionsübergreifend gewürdigt. Der Gewinn müsse aber nicht weiter gesteigert werden, man könne den Kundinnen und Kunden stattdessen auch bessere Konditionen bieten, schlägt namens der Grünen Andreas Fischer Bargetzi vor. Die Grünen würden den AKB-Gewinn in einen Klimafonds fliessen würde. Ihn freut, dass die AKB auf Kryptowährungen verzichtet.
1. Die Gewinnablieferung an den Kanton wird vom Grossen Rat mit 126 : 0 (also einstimmig) auf 114 Millionen Franken festgelegt.
2. Der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2024 der Aargauischen Kantonalbank (AKB) werden ebenfalls einstimmig genehmigt.
3. Den Mitgliedern des Bankrats wird einstimmig Entlastung erteilt.
Das Geschäft ist damit erledigt.