Lehrstellen schon zwei Jahre vor Lehrbeginn aufschalten?
In einem Postulat wollen Roland Haldimann, EDU, Oberentfelden (Sprecher), Kurt Gerhard, SVP, Brittnau, Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach, Dr. Adrian Schoop, FDP, Baden, Adrian Bircher, GLP, Aarau, Ruth Müri, Grüne, Baden, Therese Dietiker, EVP, Aarau, prüfen lassen, wie im Lehrstellennachweis LENA die Voraussetzungen zu schaffen sind, damit Lehrstellen bereits 2 Jahre vor Lehrbeginn aufgeschaltet werden können.
Sollte dies aufgrund des Commitment der Verbundpartner zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung nicht möglich sein, sei eine Anpassung oder Kündigung zu prüfen, heisst es im Postulat weiter. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die Aktualisierung von Lehrstellen nach deren Vergabe im LENA erfolgen kann.
Viele beginnen ihre Suche nach geeigneten Betrieben häufig bereits zwei Jahre vor Lehrbeginn
Die Postulanten begründen dies so: Viele Jugendliche möchten in verschiedenen Berufen Schnupperlehren absolvieren und beginnen ihre Suche nach geeigneten Betrieben deshalb häufig bereits zwei Jahre vor Lehrbeginn. Für sie ist es entscheidend, dass sie sich für eine Schnupperlehre in einem Betrieb bewerben können, der auch Lehrstellen anbietet. Heute sei dies nicht möglich, da Lehrstellen im Lehrstellennachweis LENA nur ein Jahr vor Lehrbeginn aufgeschaltet werden können. Lehrbetriebe bedauern dies ebenfalls, da sie dadurch geeignete Kandidatinnen und Kandidaten frühzeitig verlieren.
Wenn Lehrbetriebe ihre Lehrstellen bereits zwei Jahre im Voraus ausschreiben könnten, liesse sich dieses Manko beheben. Auf den Zeitpunkt der Lehrvertragsabschlüsse hätte dies keinen Einfluss, heisst es im Vorstoss weiter. Die Regelung, wonach Lehrverträge erst ab dem 1. September (elf Monate vor Lehrbeginn) vom BKS genehmigt werden, habe sich bewährt und soll beibehalten werden. Das Lehrstellenangebot auf LENA soll möglichst aktuell sein, damit Jugendliche im Bewerbungsprozess weniger Enttäuschungen hinnehmen müssen, wenn ihre beworbene Lehrstelle bereits besetzt ist. Neu besetzte Lehrstellen sollten deshalb zeitnah aus dem Lehrstellennachweis LENA entfernt werden, heisst es im Postulat abschliessend.